Wer aufzubewahrende Unterlagen nur in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen; soweit erforderlich, hat er die Unterlagen auf seine Kosten auszudrucken oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen beizubringen.
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http://www.prof-skopp.de/uploads/File/Arbeiten%20mit%20Gesetzestexten.pptx
Geschichte des HGB. Vorläufer: Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861; Handelsgesetzbuch (HGB). erlassen am 10.Mai 1897; In Kraft getreten am 1. Januar 1900 ... Geltungsbereich des HGB. Für alle ... Aufbewahrung und Vorlage (§ 257 - § 2
http://kh-bielefeld.de/cms/download/vertragsvorlagen_zdh_(nur_f%C3%BCr_kh-mitgl...
Sowohl nach Handelsrecht (§§ 257, 261 HGB) als auch nach Steuerrecht (§§ 145 – 148 AO) gibt es (weitestgehend identische) Vorschriften über die Aufbewahrung von Buchführungs- und anderen Unterlagen. Aus steuerlicher Sicht sind die Aufbewahrungsvorschrift
https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerr...
Die Grundlagen des Vertragsschlusses werden zwar in den §§ 43-51 des slowakischen BGB geregelt, maßgebliche Rechtsgrundlage im unternehmerischen Rechtsverkehr (záväzkové vzťahy medzi podnikateľ mi) ist aber das slowakische Handelsgesetzbuch (§ 261 Absatz
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzes...
21.08.2015 - KAGB verweisen für die InvKG nur auf Teile des Dritten Buches des HGB, für die InvAG wird hingegen auf das gesamte Dritte Buch verwiesen. Die Normen sollten im Wortlaut aneinander angeglichen werden. § 148 Abs. 2 S. 2. KAGB. Die Norm betriff
http://www.mandausch.de/de/Archiv/Aufbewahrungsfristen.pdf
Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§§ 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Aufbewahrungsvorschriften nach § 147. Abgabenordnung (AO)
https://www.fact.rw.fau.de/files/2017/07/Jahresabschluss-Textfassung-2017.pdf
Die Bewertung des Vermögens hat somit unmittelbare Bedeutung für die Verteilung des. (konstanten) Totalgewinns auf die einzelnen Abrechnungsperioden. Selbst innerhalb der im externen Rechnungswesen üblichen Einzelvermögensvergleiche treffen HGB, IAS/IFRS
http://www.stbverband.de/klcms2/mediathek/files/Ordnungsgem____e_Kassenf__hrung...
05.10.2017 - 257, 261 HGB. → geordnete Aufbewahrung von. Unterlagen und Vorlegen von. Datenträgern. Kaufleute – Pflicht zur. Kassenbuchführung! Einnahmen-Überschuss-. Rechner (§ 4 Abs. 3). ▫ sind nicht zur Kassen- buchführung verpflichtet. ▫ aber es best
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48694.htm
Wer aufzubewahrende Unterlagen nur in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um.
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/kirsch-360-bilr-ekommentar/261...
Ab 1.1.2015§ 261 Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder DatenträgernWer aufzubewahrende Unterlagen nur in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmitt
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Die Unterlagen können auf Datenträgern geführt (§§ 238 Abs. 2, 239 Abs. 4 HGB) und teilweise als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 3 HGB; gilt nicht für Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse). § 261 H
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/aufbewahrungspflichten...
Im Dritten Buch (Dritter Unterabschnitt) des HGB sind in den §§ 257 bis 261 die Aufbewahrung und die Vorlage von Unterlagen der Rechnungslegung geregelt. § 257 HGB trifft die Regelungen zur Aufbewahrung und zu den Aufbewahrungsfristen. § 261 HGB bestimmt
https://www.brennecke-partner.de/261-HGB-Vorlegung-von-Unterlagen-auf-Bild-oder...
Wer aufzubewahrende Unterlagen nur in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegen kann ist verpflichtet auf.