(1) Im Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlegung der Handelsbücher einer Partei anordnen.
(2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Verpflichtung des Prozeßgegners zur Vorlegung von Urkunden bleiben unberührt.
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258 ABS. 4 HGB - BEGINN DER FRIST: MIT ENDE DES JAHRES, IN WELCHEM DER HANDELSBRIEF VERSANDT ODER EMPFANGEN WURDE. Steuerliche Aspekte. Aufbewahrungspflicht. § 147 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 AO für empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe. Aufbewah
http://www.constantin-medien.de/dasat/images/3/101603-cm-ag-bericht-d2014-2403-...
23.03.2015 - Nennbetrag und Anschaffungskosten der eigenen Anteile, der zum 1. Januar 2010 mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen verrechnet wurde. In Höhe von EUR 3.228.258 (Vj. EUR 3.238.353) unterliegen die anderen Gewinnrücklagen einer Ausschüttung
https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97837...
Personenhandelsgesellschaften, VVaG und juristischen Personen nach 8 33. HGB. Für alle anderen Vereinigungen (z.B. Genossenschaften, Vereine, Stif- ... Insb. die Beurkundung von Beschlüssen der folgenden Organe ist betroffen: - Hauptversammlung,. - Aufsi
http://www.dpdhl.com/content/dam/dpdhl/Investoren/Publikationen/Geschaeftsberic...
31.12.2011 - Anhang Deutsche Post AG. Die Deutsche Post AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267. HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ... Post AG nach § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss auf Grundlage der. International ..
http://www.bo-alternativ.de/aktuell/wp-content/uploads/2014/09/Sparkasse-Fonds-...
Rathaus Bochum, Zimmer 258. Tel. 0234/ 910-1891. GRUENEimRAT@bochum.de. 44777 Bochum. Fax 0234/ 910-1614 www.gruene-bochum.de/ratsfraktion. Frau. Oberbürgermeisterin. Dr. Ottilie Scholz. 22. September 2014. Anfrage zur Sitzung des Rates am 25. September
https://www.boerse-stuttgart.de/files/ipsak_jahresabschluss_2014.pdf
31.12.2014 - I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte. 1. Grundstücke mit unfertigen. Bauten. 45.316.492,69. 40.699.417,08. 2. geleistete Anzahlungen auf noch nicht abgerechnete. Betriebskosten. 5.388.785,72. 3.373.258,74. 3. erhaltene Anz
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 258 bis 261 HGB dienen der Beweiserhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und knüpfen an die Beweissicherungsfunktion von Handelsbüchern an. Als selbstständige Vorschrift ergänzt § 258 HGB die Vorschriften d
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48691.htm
(1) Im Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlegung der Handelsbücher einer Partei anordnen. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Verpflichtung des Prozeßgegners zur.
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/kirsch-360-bilr-ekommentar/258...
(2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Verpflichtung des Prozeßgegners zur Vorlegung von Urkunden bleiben unberührt.Schrifttum Ballwieser,: § 258 HGB in Ebke/Schmidt (Hrsg.), Münchener Kommentar HGB, 3. Aufl., München 2013; Graf,: § 258 HGB
http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/423249/
Jahrgang 2012. Auflage 3. ISBN der Online-Version: 978-3-482-61213-8. ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59373-4. Onlinebuch NWB Kommentar Bilanzierung. Preis: € 198,00 Nutzungsdauer: 5 Jahre. Sollten Sie bereits ein NWB Konto haben, dann melden Sie
https://rsf.uni-greifswald.de/lehrstuehle/wiwi/abwl/lehrstuhl-mindermann/forsch...
Mindermann/Walther: § 257 HGB Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen, in: Petersen/Brösel/Zwirner (Hrsg.): Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht, Köln 2010, S. 507-516. Mindermann/Hochstein: § 258 HGB Vorlegung im Rechtsstreit, in: Peters