Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
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http://www.lbrwr.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/lbrwr/WS_1112/Handelsrec...
IX. Inhalts- und Formfreiheit im Handelsverkehr. 1. §348 HGB. Nach §348 HGB kann eine unverhältnismäßig hohe. Vertragsstrafe nicht gemäß §343 BGB herabgesetzt werden.
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/Vertiefung_HGB-Ge...
Str. ist, ob die Vermutung des § 344 HGB auch im Bereich von § 13 und § 14 BGB gilt. In einer .... dass erkennbar wäre, wo denn über § 362 HGB hinaus das Schweigen normiert ist). .... 348 HGB ist hiernach so zu lesen: Die Herabsetzung der Vertragsstrafe
https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
348 HGB: Abweichung von § 343 BGB für die Herabsetzung einer Vertragsstrafe. -. § 349 HGB: keine Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB. -. § 350 HGB: keine Anwendung der Formvorschriften für Bürgschaft oder abstraktes Schuldversprechen nach §§ 766, 780,
https://www.ffw-tuebingen.de/download/file/fid/206
Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. HGB richtet sich an geschäftserfahrenen Kaufmann. Verzicht auf Schutzvorschriften des BGB. • Keine Herabsetzung von Vertragsstrafen wenn unverhältnismäßig hoch. §348 HGB vs. §343 BGB. • Verzicht auf F
http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
Ansehung des Frachtgeschäfts auch insoweit die. Vorschriften des Ersten Abschnitts des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die. §§ 348 bis 350. § 408 Frachtbrief. Verordnungsermächtigung. (1) Der Frachtführer kann die Ausstell
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48831.htm
Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/348
Viertes Buch – Handelsgeschäfte → Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften. Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hera
https://openjur.de/g/hgb/348.html
348 →. Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
http://www.meinrechtsportal.de/?hgb348
348 HGB . MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.
https://www.brennecke-partner.de/348-HGB_108249
Eine Vertragsstrafe die von einem Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen ist kann nicht auf Grund der Vorschriften des 343 des Bürger.