§ 350 HGB
Paragraph 350 Handelsgesetzbuch

Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1 und 2, des § 780 und des § 781 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.


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Die Bürgschaft - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und ...

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Für den Jahresabschluss 2012 steht für Kleinstkapitalgesellschaften die durch das MicroBilG eingeführte Hinterlegungsoption zur Verfügung. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 267a HGB kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei folgenden Merkm


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Handelrecht

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2. Dies würde ihrer Wirksamkeit allerdings dann nicht entgegenstehen, wenn die Sondervorschrift des § 350 HGB eingreift. Danach findet auf eine. Bürgschaft, sofern sie auf der Seite des Bürgen ein Handelsgeschäft ist, die. Formvorschrift des § 766 S. 1 B

Jura Online - Fall: Mehr Schein als Sein - Lösung

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Nach § 350 HGB findet u.a. § 781 S. 1 BGB dann keine Anwendung, wenn das Anerkenntnis auf der. Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist. Handelsgeschäfte sind nach § 343 HGB alle. Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerb

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2. Beachtung des Formerfordernisses (§ 766 BGB), nein, aber § 350 HGB a) Kaufmannseigenschaft des M. (1) Istkaufmann (§ 1 HGB). (2) Kannkaufmann (§ 2 HGB). (3) Fiktivkaufmann (§ 5 HGB). (4) Scheinkaufmann (§ 5 HGB analog, § 242 BGB) aa) Rechtsscheintatbe

Der Kaufmannsbegriff, §§ 1 – 6 HGB - Jura Intensiv Verlag

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350 HGB festzuhalten sei. Mit dieser Begründung würde nämlich die Formvorschrift der §§ 780, 781. BGB stets leer laufen. Die Zurechenbarkeit setzt nach h.M. weiterhin die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Denn der Schutz des nicht voll Geschäftsfähigen ge

HGB Crashkurs - Leseprobe - Beck Shop

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§ 350 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48833.htm
Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die.

Formerfordernis (§ 766 BGB, § 350 HGB) - Wirtschaftsprivatrecht

http://www.wipr-recht.de/Formerfordernis-(%C2%A7-766-BGB,-%C2%A7-350-HGB)_12
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350 Form einer Bürgschaft oder eines Schuldversprechens [2]. Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners

.§ 350 HGB - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/350-HGB_108251
350 HGB. Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des §

HGB 3, Straube: § 350 HGB (Kramer): RDB Rechtsdatenbank

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Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Kramer. Zitiervorschlag, Kramer in Straube, HGB3 § 350 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften › § 350

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 350 HGB
    § 350 Abs. 1 HGB oder § 350 Abs. I HGB

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