(1) Wird eine Forderung, die durch Pfand, Bürgschaft oder in anderer Weise gesichert ist, in die laufende Rechnung aufgenommen, so wird der Gläubiger durch die Anerkennung des Rechnungsabschlusses nicht gehindert, aus der Sicherheit insoweit Befriedigung zu suchen, als sein Guthaben aus der laufenden Rechnung und die Forderung sich decken.
(2) Haftet ein Dritter für eine in die laufende Rechnung aufgenommene Forderung als Gesamtschuldner, so findet auf die Geltendmachung der Forderung gegen ihn die Vorschrift des Absatzes 1 entsprechende Anwendung.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/Vertiefung_HGB-Ge...
der Voraus- oder Globalzession sein. In diesen Fällen läuft der verlängerte. Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretung sämtlicher Forderungen zunächst leer. Aber: Wegen § 356 HGB geht die Sicherung nicht verloren (oder rechtlich unter), sondern sow
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/Vertiefung_HGB-Ge...
10.12.2013 - Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. 1.5. ◊ Sicherheiten, § 356 HGB. • Forderung, die in KK eingestellt wurde, war besichert. (nicht nur akzessorisch). • Sicherheit geht durch die Anerkennung des Saldos nicht unter oder wird frei,
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
07.01.2016 - B. Börsentermingeschäfte). S. auch § 355 I HGB zur Verfügungsbefugnis! c) Anerkennung: Abstraktes Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB. Schuldgrund vom. Kontokorrent unabhängig. d) Sicherheiten: § 356 HGB. Gilt aber nicht, wenn Sicherheit für „
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Geld_und_Kapitalma...
Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB / 7-Jahresdurchschnitt. % p.a.. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 2016 Sept. 1,66. 1,77. 1,91. 2,08. 2,26. 2,43. 2,58. 2,73. 2,85. 2,97. Okt. 1,64. 1,74. 1,87. 2,04. 2,22. 2,39. 2,54. 2,68. 2,81. 2,93. Nov. 1,61. 1
http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/handelsrecht%20(auch%20BWL...
12.02.2015 - www.georg-bitter.de. ➢ Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. • Sicherung grenzüberschreitenden Handels in den deutschen Einzelstaaten. • bis 1871 im Wege der Parallelgesetzgebung erlassen. • nach 1871 Fortgeltung als Reic
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_356/
19.12.1985 - 356 Gesicherte Forderungen im Kontokorrent. (1) Wird eine Forderung, die durch Pfand, Bürgschaft oder in anderer Weise gesichert ist, in die laufende Rechnung aufgenommen, so wird der Gläubiger durch die Anerkennung des Rechnungsabschlusses
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p356
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Schuhmacher. Zitiervorschlag, Schuhmacher in Straube, HGB3 § 356 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22190922%22
371 B. G. B. und 307 H. G. B. 351. 5) Erwerb von Ordrepapieren u. Namensaktien (art. 11. 36. 74 W. O., 305 H. G. B.) 356. 6) Der Erwerb von nicht indossirbaren Namenspapieren (Rektapapieren) richtet sich nach § 367 B. G. B. und 306 H. G. B. 359. 7) Erwer
https://www.hgb-leipzig.de/prepdf.php?WWW_HGB=c8145bcf18aaf4080c7e579f38df55cd&...
Dr. Ana Dimke, Rektorin der HGB (Grußwort) sowie Prof. Heidi Specker und Prof. Joachim Brohm Dauer: 07. Juni bis 28. Juni 2013. Öffnungszeiten: Di. – Fr. 12.00 bis 18.00 Uhr, Sa. 12.00 bis 16.00 Uhr Ort: Galerie der HGB Leipzig Am Donnerstag, dem 6. Juni
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kontokorrentvertrag.html
b) Zugunsten des Saldos bleiben nach § 356 HGB die mit den einzelnen Forderungen verbundenen Sicherheiten Pfandrechte, Bürgschaftenund Insolvenzvorrechte für den Saldo weiter bestehen, soweit sich dieser mit der gesicherten Forderung deckt. c) Das Saldog