§ 388 HGB
Paragraph 388 Handelsgesetzbuch

(1) Befindet sich das Gut, welches dem Kommissionär zugesendet ist, bei der Ablieferung in einem beschädigten oder mangelhaften Zustande, der äußerlich erkennbar ist, so hat der Kommissionär die Rechte gegen den Frachtführer oder Schiffer zu wahren, für den Beweis des Zustands zu sorgen und dem Kommittenten unverzüglich Nachricht zu geben; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz verpflichtet.


(2) Ist das Gut dem Verderb ausgesetzt oder treten später Veränderungen an dem Gute ein, die dessen Entwertung befürchten lassen, und ist keine Zeit vorhanden, die Verfügung des Kommittenten einzuholen, oder ist der Kommittent in der Erteilung der Verfügung säumig, so kann der Kommissionär den Verkauf des Gutes nach Maßgabe der Vorschriften des § 373 bewirken.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/Vertiefung_HGB-Ge...
28.10.2015 - grds. werden Eintragungen nur auf elektronischen, § 12 HGB, Antrag. ("Anmeldung") vorgenommen,. • zB: § 29 HGB - Eintragung der Firma,. • wobei die Anmeldung auch durch Zwangsgeld erzwungen, § 14 HGB. iVm §§ 388 ff. FamFG, oder durch gericht

Vertiefung HGB-GesR 1.2 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/WS_16-17_-_HGB-Ge...
07.12.2016 - grds. werden Eintragungen nur auf elektronischen, § 12 HGB, Antrag. ("Anmeldung") vorgenommen,. • zB: § 29 HGB - Eintragung der Firma,. • wobei die Anmeldung auch durch Zwangsgeld erzwungen, § 14 HGB. iVm §§ 388 ff. FamFG, oder durch gericht

Handelsgesetzbuch: HGB - Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Baumbach-Handelsgesetzbuch-HGB-97834...
ten, § 14 S 1, (3) FamFG § 388. Wird eine unzulässige Firma angemeldet, kann das Gericht Frist zur Behebung des Hindernisses setzen, (4) HRV § 26 S 2; dann muss es den Antrag ablehnen. Es darf nicht stattdessen „Anmeldung einer den. §§ 18, 19 HGB entspre

Stellungnahme B 04/14 - Deutscher Steuerberaterverband eV

https://www.dstv.de/download/2014-b-04-zu-bilrug-an-bmjv
30.09.2014 - und E der Aktiva der Bilanz (§ 266 Abs. 2 HGB) führt unseres Erachtens nicht zu der in der. RL 2013/34/EU gewünschten Größe. Art. 3 Abs. 11 der RL 2013/34/EU definiert die Bilanzsumme als Summe der gesamten. Aktiva der Anlage III bzw. der An

Anteilsbesitzliste gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum ... - Deutsche Telekom

https://www.telekom.com/resource/blob/315310/70308046874c6236d672bfbad18957ba/d...
31.12.2012 - EUR f). 11. AutoScout24 Belgium S.A., Brüssel. 1.14. 100,00. 62 000. EUR. 2 016 409. 2 248 111. EUR f). 12. AutoScout24 Espańa S.A., Madrid. 1.14. 100,00. 153 388. EUR. 981 267. 351 086. EUR f). 13. AutoScout24 France S.A.S., Boulogne Billan


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 388 Mangelhaftes Kommissionsgut, Notverkauf - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_388/
19.12.1985 - (1) Befindet sich das Gut, welches dem Kommissionär zugesendet ist, bei der Ablieferung in einem beschädigten oder mangelhaften Zustande, der äußerlich erkennbar ist, so hat der Kommissionär die Rechte gegen den Frachtführer oder Schiffer zu

Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns

https://deutsche-pfandverwertung.de/pfandrechte-und-verwertungsrechte-des-kaufm...
gem. § 379 HGB Einstweilige Aufbewahrung; Notverkauf.

Viertes Buch HGB Handelsgeschäfte Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/b9548.htm
388 · § 389 · § 390 · § 391 · § 392 · § 393 · § 394 · § 395 · § 396 · § 397 Pfandrecht des Kommissionärs · § 398 · § 399 · § 400 · § 401 · § 402 · § 403 · § 404 · § 405 · § 406 · Vierter Abschnitt Frachtgeschäft · Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschr

OLG Köln, Beschluss vom 19. Juli 2013 - Az. 2 Wx 170/13 - openJur

https://openjur.de/u/657479.html
19.07.2013 - Gemäß § 388 Abs. 1 FamFG hat das Registergericht, sobald es von einem Sachverhalt, der sein Einschreiten nach § 14 HGB rechtfertigt, glaubhafte Kenntnis erlangt, dem Beteiligten unter Androhung eines Zwangsgeldes aufzugeben, innerhalb einer

Versteigerung wg. drohenden Verderbs §§388 391 HGB

http://www.die-auktionsprofis.de/forderungsrealisierung/gesetzliche-pfandrechte...
Der Kommissionär kann wegen drohenden Verderbs der Ware unter der Voraussetzung der §§ 388 und 391 HGB nach den Regeln des § 373 HGB öffentlich versteigern lassen. Der Spediteur kann wegen drohenden Verderbs der Ware unter der Voraussetzung des § 407 HGB


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft › § 388

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 388 HGB
    § 388 Abs. 1 HGB oder § 388 Abs. I HGB
    § 388 Abs. 2 HGB oder § 388 Abs. II HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net