(1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind, das später entstandene dem früher entstandenen vor.
(2) Diese Pfandrechte haben Vorrang vor dem nicht aus der Versendung entstandenen Pfandrecht des Kommissionärs und des Lagerhalters sowie vor dem Pfandrecht des Spediteurs, des Frachtführers und des Verfrachters für Vorschüsse.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/becker/veranst/archiv/ss%202007/v...
Keine Verjährung: § 438. VII. RECHTSFOLGEN bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten aus § 433 I 2: 1. Kein Ausschluss der Mängelrechte. a) Kein vertraglicher Ausschluss. Beachte aber: §§ 444, § 309 Nr. 8 b), 475. b) Kein gesetzlicher Ausschluss: §§ 442,
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/handelsrecht/Lehre/Online_Skript...
[9]. Schweigen (Einstieg). 29. 32 ff. HGB §§ 343-346, 362. BGB § 151. 4. 1.11. Handelskauf. [10]. Gewährleistung. BGB §§ 453, 434-442, 651. HGB § 377. 5. 8.11. Vertretungsrecht: Prokura, Handlungs-, Ladenvollmacht. 13-15 HGB §§ 48-58. BGB §§ 164, 167 f.,
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/materialien/privatrec...
b) gesetzlicher Ausschluss aa) § 442 BGB bb) § 377 HGB. 5. Nacherfüllungsverlangen des Käufers. II. Kein Untergang des Nacherfüllungsanspruchs. - Z.B. nach § 275 Abs. 1 BGB. III. Anspruch durchsetzbar (= keine Einrede des. Verkäufers). 1. Einrede nach §
http://d-nb.info/1121027822/04
for SMEs 528 — Wesentliche Unterschiede zum HGB 529 — Ausgewählte. Literatur 530 — Übungsaufgaben 531. Kapitel 14 Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer.. 535. Relevante Regeln und Regelungsumfang 537 — Klassifikation von Pensionszu sagen
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR163-...
kennt und die Sache vorbehaltlos annimmt, § 442 BGB. - Verjährung grds. erst nach zwei Jahren, § 438 Abs. 1 Nr. 3. BGB. • Dagegen § 377 HGB: - Schnelle und endgültige Abwicklung durch Verkürzung der. Verjährungsfristen. - Der Verkäufer kann alsbald Schad
http://www.fuhrgewerbe-innung.de/media/com_form2content/documents/c8/a108/f25/T...
Insbesondere wegen der vielfachen Bezugnahme auf die §§ 441, 442, 443 Handelsgesetzbuch (HGB) können diese Vorschriften als die Grundvorschriften des. Pfandrechts betrachtet werden. Die maßgeblichen Vor- schriften zum Pfandrecht finden sich im einzelnen
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/442
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_442/
442 Rang mehrerer Pfandrechte [3]. (1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind,
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/442-hgb/MLX_41...
Haag/Löffler. Rang mehrerer Pfandrechte. § 442 HGB Rang mehrerer Pfandrechte. (1). Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durc
https://lxgesetze.de/gesetze/hgb/442
442 HGB: Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind, das später entstandene dem fr
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442 HGB Rang mehrerer Pfandrechte. (1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind,