(1) Über die Verpflichtung zur Ablieferung des Gutes kann von dem Frachtführer ein Ladeschein ausgestellt werden, der die in § 408 Abs. 1 genannten Angaben enthalten soll. Der Ladeschein ist vom Frachtführer zu unterzeichnen; eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift durch Druck oder durch Stempel genügt.
(2) Ist der Ladeschein an Order gestellt, so soll er den Namen desjenigen enthalten, an dessen Order das Gut abgeliefert werden soll. Wird der Name nicht angegeben, so ist der Ladeschein als an Order des Absenders gestellt anzusehen.
(3) Dem Ladeschein gleichgestellt ist eine elektronische Aufzeichnung, die dieselben Funktionen erfüllt wie der Ladeschein, sofern sichergestellt ist, dass die Authentizität und die Integrität der Aufzeichnung gewahrt bleiben (elektronischer Ladeschein). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der Ausstellung, Vorlage, Rückgabe und Übertragung eines elektronischen Ladescheins sowie die Einzelheiten des Verfahrens einer nachträglichen Eintragung in einen elektronischen Ladeschein zu regeln.
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http://www.spedilehrer.de/images/Texte/Schwerin_2017/WIESKE/Elektr.%20Frachtdok...
4. Rechtliche Bedingungen. ERA 600 (2007): Art. 3 S.3: „Dokument kann durch…elektr. Authentisierungsmethode unterzeichnet sein.“ HGB: Elektronischer FB: §§ 408, 3 (FB);. 443, 3( LS); 475c, 4 (LagS); 516, 3 (BL); 526, 4(SeeFB) Voraussetzung: Authentizität
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140400/GroUEb_Fall_2_Loesung.pdf
A. Ansprüche aus unselbstständiger Garantie, § 443 I BGB ... 443 I BGB ableiten. Anmerkung: Eine solche Garantiehaftung besteht neben und unabhängig von der kaufvertragli- chen Sachmängelhaftung, und soll dem ... Fraglich ist allerdings, ob die wegen § 1
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-109654?all=Fal...
10.08.2016 - HGB § 377. Leitsätze: 1. Der Aussage in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag: „Unfallschäden: unbekannt“, ist eine. Zusicherung bzw. Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB oder gar. Garantie im Sinne des § 443 BGB nicht zu
http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
Kommissionärs und des Lagerhalters sowie vor dem. Pfandrecht des Spediteurs, des Frachtführers und des. Verfrachters für Vorschüsse. § 443 Ladeschein. Verordnungsermächtigung. (1) Über die Verpflichtung zur Ablieferung des Gutes kann von dem Frachtführer
https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerr...
Übergabe der Sache statt (für den Handelskauf § 443 HGB, abweichende Vereinbarung ist aber unter Um ständen möglich). Der für Unternehmer relevante handelsrechtliche Werkvertrag (Zmluva o dielo) wird in den §§ 536-565 des slowakischen Handelsgesetzbuchs
https://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/daten/LO%20Kunsthaendler%20(Loe0800KE2ss00...
383 HGB. bb) Gem. § 406 HGB gelten die Regelungen über das Kommissionsgeschäft auch, wenn ein Kaufmann, der nicht Kommissionär ist, im Betrieb seines. Handelsgewerbes ein Geschäft der in § 383 HGB bezeichneten Art für Rech- nung eines anderen im .... 443
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_443/
443 Ladeschein. Verordnungsermächtigung [3]. (1) 1Über die Verpflichtung zur Ablieferung des Gutes kann von dem Frachtführer ein Ladeschein ausgestellt werden, der die in § 408 Abs. 1 genannten Angaben enthalten soll. 2Der Ladeschein ist vom Frachtführer
https://www.brennecke-partner.de/443-HGB-Rang-mehrerer-Pfandrechte_108345
(1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den 397 441 464 475b und 623 begründete Pfandrechte so geht unter denjenigen Pfandrechten die durch die V.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 4.4.3 Prospektive Effektivität. Bertram/Brinkmann/Kessler/M... / 4.4.3 Prospektive Effektivität. Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jede
https://www.ra-skwar.de/transportrecht%20umzfrachtfuehrerrechte.htm
03.01.2016 - Bestehen am Umzugsgut mehrere Pfandrechte, die nach den §§ 397, 441, 464, 475b oder 623 HGB begründet wurden, geht das später entstandene Pfandrecht den vor ihm entstandenen Pfandrechten vor (umgekehrte Priorität), § 443 Abs. 1 HGB. Die in §
https://www.helaba.de/helaba/die-helaba/downloads/nach-art/geschaeftsberichte
Jahresfinanzbericht 2016 nach HGB · Jahresfinanzbericht 2016 nach HGB (PDF, 1.100 KB). Weitere Downloads: Annual Financial Report 2016 under HGB (Mar 31, 2017 | PDF, 951 KB) ... Weitere Downloads: Presentation IFRS-Result for Q1 2015 (20.05.2015 | PDF, 4