(1) Der Ladeschein begründet die Vermutung, dass der Frachtführer das Gut so übernommen hat, wie es im Ladeschein beschrieben ist; § 409 Absatz 2 und 3 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Gegenüber einem im Ladeschein benannten Empfänger, an den der Ladeschein begeben wurde, kann der Frachtführer die Vermutung nach Absatz 1 nicht widerlegen, es sei denn, dem Empfänger war im Zeitpunkt der Begebung des Ladescheins bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Angaben im Ladeschein unrichtig sind. Gleiches gilt gegenüber einem Dritten, dem der Ladeschein übertragen wurde. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der aus dem Ladeschein Berechtigte den ausführenden Frachtführer nach § 437 in Anspruch nimmt und der Ladeschein weder vom ausführenden Frachtführer noch von einem für ihn zur Zeichnung von Ladescheinen Befugten ausgestellt wurde.
(3) Die im Ladeschein verbrieften frachtvertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Ladeschein Berechtigten geltend gemacht werden. Zugunsten des legitimierten Besitzers des Ladescheins wird vermutet, dass er der aus dem Ladeschein Berechtigte ist. Legitimierter Besitzer des Ladescheins ist, wer einen Ladeschein besitzt, der
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https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+17/116460.html
a) Bei Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers, § 444. b) Bei unterlassener oder verspäteter Rüge, § 377 HGB (Einzelheiten im Handelsrecht). 12. IV. Eröffnung des Anwendungsbereichs: Konkurrenzen. 1. Vor Gefahrübergang beim Sachkauf (bzw.
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/becker/veranst/archiv/ss%202007/v...
Keine Verjährung: § 438. VII. RECHTSFOLGEN bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten aus § 433 I 2: 1. Kein Ausschluss der Mängelrechte. a) Kein vertraglicher Ausschluss. Beachte aber: §§ 444, § 309 Nr. 8 b), 475. b) Kein gesetzlicher Ausschluss: §§ 442,
http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/DVIS-Workshop-04-2016-Konnossement.pdf
weitere Dokumente o (Multimodal-)Ladeschein (§ 452 S. 1, §§ 444 ff. HGB) o Seefrachtbrief (§ 526 HGB). • der Zweck des Konnossements: Verbriefung des Anspruchs auf Auslieferung der Gü- ter im Bestimmungshafen – Vermittlung einer besonders gesicherten Rec
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Petersen-IFRS-Praxishandbuc...
Die Synopsen der Unterschiede zwischen der Rechnungslegung nach IFRS und HGB wurden stellenweise um neue Erkenntnisse aus der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Kommentierung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erweitert. Prof. Dr. Dirk Hachmeister v
https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/Wolf/pdfs/UEbers...
unselbstständige Garantie nach den §§ 276 I 1, 442 I 2, 444, 639 ... HGB unter Kaufleuten die im Han- delsverkehr geltenden Bräuche ... meinen Zivilrechts und dienen in erster Linie der Absicherung des handelsrechtlichen Verkehrs. Zu nennen sind beispiel
http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/TransportR_Ex...
[S. 102] § 440 HGB, Gerichtsstand. § 440 wird aufgehoben und damit sind die Ausführungen auf [S. 102] in Gänze entbehrlich. 9. Der Ladeschein – ein echtes Wertpapier. 9.1. Die Funktion des Ladescheins. [S. 103] § 444 HGB / nunmehr § 443 HGB, Ladeschein,
http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
Einzelheiten des Verfahrens einer nachträglichen. Eintragung in einen elektronischen Ladeschein zu regeln. § 444 Wirkung des Ladescheins. Legitimation. (1) Der Ladeschein begründet die Vermutung, dass der. Frachtführer das Gut so übernommen hat, wie es i
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_444/
444 Wirkung des Ladescheins. Legitimation [3]. (1) Der Ladeschein begründet die Vermutung, dass der Frachtführer das Gut so übernommen hat, wie es im Ladeschein beschrieben ist; § 409 Absatz 2 und 3 Satz 1 gilt entsprechend. (2) 1Gegenüber einem im Lades
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/444
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://www.brennecke-partner.de/444-HGB-Ladeschein_108346
(1) Über die Verpflichtung zur Ablieferung des Gutes kann von dem Frachtführer ein Ladeschein ausgestellt werden der die in 408 Abs. 1 genannten Ang.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
In Buchst. c) wird bestimmt, dass die Erbringung von Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen zu einem Ausschluss als AP führen, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, mit denen häufig eine nach
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Sie sind im Kontext der AP-Unabhängigkeit zu sehen und stehen im Zusammenhang mit dem neu gefassten § 319 HGB zur Vereinbarkeit bzw. Nichtvereinbarkeit von bestimmten Beratungsdienstleistungen mit der Tätigkeit des AP (§ 319 HGB Rz 48 ff.). Ebenso besteh