Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.
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http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
Änderungen des Handelsgesetzbuch (HGB) gemäß Beschluss des DEUTSCHEN BUNDESTAGES vom 29. Mai 1998. Vierter Abschnitt – Frachtgeschäft ... 455 Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 456 Fälligkeit der Vergütung. § 457
https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/7b2d9cf93788f88b84e8c05c6eb6...
HGB a. F. als Handelsgewerbe, wenn sie nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb. Das Kaufmannsrecht wurde durch das .... bevor ein Auflösungs- oder Ausscheidensgrund eintritt. Die Gesell- schafter können dieses Verl
http://www.fuhrgewerbe-innung.de/media/com_form2content/documents/c8/a108/f25/T...
Frachtführers gemäß § 420 HGB mit Ablieferung,. Forderungen des Spediteurs gemäß § 456 HGB mit Übergabe des Gutes an den Frachtführer oder. Verfrachter und Forderungen des Lagerhalters gemäß. §§ 467 Abs.2 HGB, 699 BGB mit Beendigung der. Lagerung fällig.
http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
456 Fälligkeit der Vergütung. Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem. Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist. § 457 Forderungen des Versenders. Der Versender kann Forderungen aus einem Vertrag, den der Spediteur für Rechnung des Versen
http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_5_Sped...
HGB. 450. Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft. § 453 Speditionsvertrag. (1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung ... 456 Fälligk
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48952.htm
Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.
https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/456
Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist. Zu § 456: Neugefasst durch G vom 25. 6. 1998 (BGBl I S. 1588). § 455 HGB, Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs… § 457 HGB, Forderungen des Vers
https://openjur.de/g/hgb/456.html
Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist. ...
https://www.brennecke-partner.de/456-HGB-Faelligkeit-der-Verguetung_108370
Die Vergütung ist zu zahlen wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_456/
19.12.1985 - 453 Speditionsvertrag · § 454 Besorgung der Versendung · § 455 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten · § 456 Fälligkeit der Vergütung · § 457 Forderungen des Versenders · § 458 Selbsteintritt · § 459 Spedi