Der Spediteur ist befugt, die Beförderung des Gutes durch Selbsteintritt auszuführen. Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers oder Verfrachters. In diesem Fall kann er neben der Vergütung für seine Tätigkeit als Spediteur die gewöhnliche Fracht verlangen.
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German Commercial Code - HGB - chapter four - statutory carriers' liability (especially sec. 458 HGB) for vehicles of own enterprise. Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt, Frachtgeschaft (insbesondere S 458. HGB) für Fahrzeuge des eigenen Betriebes
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27.12.2017 - 8 449 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Korridorhaftung bis 40 SZR). ] FBL / TBL. House AWB / House B/L. | Montrealer Übereinkommen. СІМ. Seerecht. | Frachtführer gem. 88 407 ff. sowie 458 HGB. | CMR. O Kabotage. Umzugsgutbeförderung. O Schwergutbeförderung
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Geltungsbereich: Für Frachtverträge und Speditionsverträge gilt als Geltungsbereich „Europa“ vereinbart. Versichert ist im Einzelnen die Haftung aus bzw. als: > Frachtführer gem. 55 407 ff. sowie 458 HGB. > CMR. > @ 449 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Korridorhaftung
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Bankbilanzierung nach HGB und IFRS von. Univ.-Prof. Dr. Hartmut Bieg. Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch. 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Verlag Franz Vahlen München ...
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als Spediteure Speditionsverträge mit Selbsteintritt (§ 458 HGB), zu festen Beförderungskosten (§ 459 HGB) und über Sammella- dung (§ 460 HGB) sowie Lagerverträge schließen,. " als Logistikunternehmer Dienstleistungen erbringen, die mit der. Beförderung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_458/
19.12.1985 - 458 Selbsteintritt. 1Der Spediteur ist befugt, die Beförderung des Gutes durch Selbsteintritt auszuführen. 2Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers oder Verfr
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/selbsteintritt.html
Selbsteintritt des Spediteurs: Zum Selbsteintritt ist der Spediteur gemäß § 458 HGB befugt. Der Selbsteintritt berechtigt den Spediteur, eine Beförderungsleistung mittels eigener Fahrzeuge vorzunehmen, sei es im Fern- oder Nahverkehr. Soweit der Spediteu
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Wann-wird-der-Spediteur-zum-Frachtfuehr...
zu berücksichtigen ist. Dies kommt in den besonders praxisrelevanten Fällen der §§ 458-460 HGB (Selbsteintritt, Fixkosten, Sammelladung) in Betracht. Beim Selbsteintritt nach § 458 HGB wird die Beförderung durch den Spediteur selbst ausgeführt. Dies soll
https://www.dvz.de/rubriken/management-recht/single-view/nachricht/wann-spedite...
27.03.2014 - Frachtführerhaftung gemäß Paragraf 425 HGB über eines der drei "Einfallstore" ins Frachtrecht (Paragrafen 458 - 460 HGB) mit 9,60 EUR pro kg;; verschuldensunabhängige Obhutshaftung gemäß Paragraf 461 Absatz 1 HGB mit 9,60 EUR pro kg;; Haftun
http://www.bernards-logistik.de/pages/de/agb.php
als Frachtführer im gewerblichen Straßengüterverkehr Frachtverträge schließen,; als Spediteure Speditionsverträge mit Selbsteintritt (§ 458 HGB), zu festen Beförderungskosten (§ 459 HGB) und über Sammelladung (§ 460 HGB) sowie Lagerverträge schließen,; a