(1) Der Versender ist verpflichtet, das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, deren der Spediteur zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf. Soll gefährliches Gut versendet werden, so hat der Versender dem Spediteur rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen.
(2) Der Versender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Spediteur Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch
(3) Ist der Versender ein Verbraucher, so hat er dem Spediteur Schäden und Aufwendungen nach Absatz 2 nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
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http://www.spedilehrer.de/images/Texte/Schwerin_2017/SALZMANN/Schwerin_Teil%20I...
neu: beschränkte Auftraggeberhaftung, Ziffer 29 ADSp 2017. verschuldensunabhängige Haftung nach den §§ 414, 455, 468, 488 HGB; Haftungshöchstsumme von 200.000 Euro je Schadenereignis; Haftungsdurchbrechung bei. Personenschäden; qualifiziertem Verschulden
http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_5_Sped...
HGB. 450. Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft. § 453 Speditionsvertrag. (1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird verpflichtet, die ... 455 Behandlung des Gutes, Begleit
http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
(4) Der Spediteur hat bei Erfüllung seiner Pflichten das. Interesse des Versenders wahrzunehmen und dessen. Weisungen zu befolgen. § 455 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere,. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. (1) Der Versender ist verpflichtet, das G
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31.12.2015 - Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“). Offenlegungsbericht_RBGR_20151231.docx. Seite 4/26. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435). 1 Die Ausgestaltun
https://www.hkb.de/content/dam/g0721-0/Dokumente/Offenlegungsbericht%202016.pdf
Offenlegungsbericht 2016. ABKÜRZUNGSSVERZEICHNIS. BaFin. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. HGB. Handelsgesetzbuch. KSA. Kreditrisiko-Standardansatz. KWG. Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz). CRR. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 üb
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2013-GrUeb/Fall_7.pdf
Haftung des B: Da B seine Einlage geleistet hat, haftet er gemäß § 171 HGB nicht. Dennoch ist nach Ansicht des BGH (NJW-RR 2002, 455) § 426 BGB anwendbar. 2. (Ungeschriebene) Voraussetzung: Inanspruchnahme der Gesellschaft nach § 110 HGB hat keine Aussic
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
(3) Ist der Versender ein Verbraucher, so hat er dem Spediteur Schäden und Aufwendungen nach Absatz 2 nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änderungsnachweis Top. Z
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_455/
455 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten [2]. (1) 1Der Versender ist verpflichtet, das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen,
https://www.ra-skwar.de/transportrecht%20spedversenderpflichten.htm
03.01.2016 - Der Versender ist verpflichtet, das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, deren der Spediteur zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf, § 455 Abs. 1 Sa
https://www.transport-makler.de/Gesetzliche-Bestimmungen-im-Speditionsgeschaeft...
Das Speditionsgeschäft regelt der Gesetzgeber im Handelsgesetzbuch (HGB). Die gesetzlichen Bestimmungen sind im einzelnen geregelt in: § 453 HGB Speditionsvertrag § 454 HGB Besorgung der Versendung § 455 HGB Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilu
https://www.winterbacher-bank.de/content/dam/f1840-0/Neu_Bank/Winterbacher%20Ba...
31.12.2014 - serven § 340 f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Ge- samtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverl