(1) Von der Regelung des § 452b Abs. 2 Satz 1 kann nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im einzelnen ausgehandelt ist, auch wenn diese für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen ist. Von den übrigen Regelungen dieses Unterabschnitts kann nur insoweit durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden, als die darin in Bezug genommenen Vorschriften abweichende Vereinbarungen zulassen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann jedoch auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen vereinbart werden, daß sich die Haftung bei bekanntem Schadensort (§ 452a)
(3) Vereinbarungen, die die Anwendung der für eine Teilstrecke zwingend geltenden Bestimmungen eines für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen internationalen Übereinkommens ausschließen, sind unwirksam.
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Becker & Co. GmbH – Am Schloßpark 81 – D-56564 Neuwied. Tel +49 (0) 26 31 – 81 31 81 www.becker-und-co.de / info@becker-und-co.de. | 1. HGB. 450 ...... HGB. 450. § 452d Abweichende Vereinbarungen. (1) Von der Regelung des § 452b Abs. 2 Satz 1 kann nur du
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Transportrecht. Viertes Buch. Handelsgeschäfte. Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft (§§ 407–452d). Fünfter Abschnitt. Speditionsgeschäft (§§ 453–466). Sechster Abschnitt. Lagergeschäft (§§ 467–475h). Fünftes Buch. Seehandel (§§ 476–619). CMR CIM MÜ CMNI he
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binierten Ladungswerkehr und im multimodalen Werkehr (§§ 452 - 452d. HGB), sofern mindestens eine Teilstrecke im Straßengüterverkehr durchgeführt wird. (3) Die Bedingungen gelten auch für den Lohnfuhrvertrag nach Maßgabe von § 9 sowie für den Entsorgungs
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28.11.2013 - 1972 Brüsseler Haftungsbeschränkungsübereinkommen von 1957. Arrestkonvention 1952. - 1986 Visby Protokol 1968. Athener Konvention 1974. Londoner Haftungsbeschränkungsübereinkommen 1976. - 2001 Bergungsübereinkommen 1989. • Multimodaler Trans
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
452d Abweichende Vereinbarungen. Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft. § 453 Speditionsvertrag. § 454 Besorgung der Versendung. § 455 Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 456 Fälligkeit der Vergütung. § 457 Forder
http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/svt/svt08/reinert/inhalt04.htm
I. d. R. sind Projektverträge Beförderungsverträge und unterliegen somit dem Frachtrecht (§ 707 ff HGB). Meist werden zudem verschiedene Beförderungsmittel eingesetzt (z. B. Straßenfahrzeug und Seeschiff), so dass unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwend
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452d Abweichende Vereinbarungen. (1) 1Von der Regelung des § 452b Abs. 2 Satz 1 kann nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im Einzelnen ausgehandelt ist, auch wenn diese für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragspar
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Rz. 2034 Hier regelt § 452d HGB die Abdingbarkeit der gesetzlichen Vorschriften. Rz. 2035 Nach § 452d Abs. 1 S. 1 HGB kann § 438 HGB (Schadensanzeige und Verjährung) durch Einzel- oder Rahmenvertrag, aber nicht durch AGB abgeändert werden. Unerheblich is
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Der Frachtvertrag über das Frachtgeschäft des Frachtführers wird nach den §§ 407 – 452d des HGB und über das Frachtgeschäft des Verfrachters in der Seeschifffahrt durch das „Vierte Buch“ des HGB geregelt. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten einheitlic
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... des EWR, sofern nicht zwingende Regeln des Aufnahmemitgliedstaats diesen Bedingungen entgegen stehen. Sie finden weiterhin Anwendung im nationalen kombinierten Ladungsverkehr und im multimodalen Verkehr (§§ 452 - 452d HGB), sofern mindestens eine Tei