(1) § 438 ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Schadensort unbekannt ist, bekannt ist oder später bekannt wird. Die für die Schadensanzeige vorgeschriebene Form und Frist ist auch gewahrt, wenn die Vorschriften eingehalten werden, die auf einen Vertrag über eine Beförderung auf der letzten Teilstrecke anzuwenden wären.
(2) Für den Beginn der Verjährung des Anspruchs wegen Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist ist, wenn auf den Ablieferungszeitpunkt abzustellen ist, der Zeitpunkt der Ablieferung an den Empfänger maßgebend. Der Anspruch verjährt auch bei bekanntem Schadensort frühestens nach Maßgabe des § 439.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://botan-dienstleistungen.de/wp-content/uploads/2017/05/Informationen-%C3%...
Ich wir haben von den Informationen über die Haftung des Umzugsunternehmers gemäß § 451g HGB (S.2) und den Auszügen aus dem HGB-Frachtrecht (S.3+4) Kenntnis genommen. Falls der Empfänger des .... 452 Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenart
https://tu-dresden.de/gsw/jura/ressourcen/dateien/studium/bachelor_laws/uebungs...
Für o.g. Schadensarten, die im Vor- oder Nachlauf zur Luftbeförderung eintreten, haftet der Spediteur nach den frachtrechtlichen Bestimmungen des HGB-Frachtrechts über den multimodalen Transport, also §§ 452-452d HGB. Für alle Vermögensschäden, denen ein
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
452b Schadensanzeige. Verjährung. § 452c Umzugsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmit- teln. § 452d Abweichende Vereinbarungen. Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft. § 453 Speditionsvertrag. § 454 Besorgung der Versendung.
http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_4_Frac...
Becker & Co. GmbH – Am Schloßpark 81 – D-56564 Neuwied. Tel +49 (0) 26 31 – 81 31 81 www.becker-und-co.de / info@becker-und-co.de. | 1. HGB. 450. Vierter Abschnitt ...... (1) Von der Regelung des § 452b Abs. 2 Satz 1 kann nur durch Vereinbarung abgewiche
https://www.soldan.de/media/pdf/ec/97/ac/9783406610271_inh.pdf
Sie soll jedoch Praxis und Wissenschaft in einem möglichst frühen Zeitpunkt die Einarbeitung in das neue Recht erleichtern und zugleich zu einer Diskussion neuer Probleme anregen. Der Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch erläutert damit als erster u
http://www.fels-heidelberg.de/sites/default/files/fels_agb_und_haftungsinformat...
Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB. Risikoträger: ... Auf die Ausführung des Umzugsauftrages finden die gesetzlichen Bestimmungen von § 451 des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit „Wichtige .... 452 Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschied
http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
einen Vertrag über eine Beförderung auf dieser Teilstrecke anzuwenden wären. Der Beweis dafür, dass der Verlust, die Beschädigung oder das zu einer Überschreitung der. Lieferfrist führende Ereignis auf einer bestimmten. Teilstrecke eingetreten ist, oblie
https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/452b
(1) 1§ 438 ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Schadensort unbekannt ist, bekannt ist oder später bekannt wird. 2Die für die Schadensanzeige vorgeschriebene Form und Frist ist auch gewahrt, wenn die Vorschriften eingehalten werden, die auf einen Vert
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_452b/
Dritter Unterabschnitt: Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln. § 452b Schadensanzeige, Verjährung. (1) 1§ 438 ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Schadensort unbekannt ist, bekannt ist oder später bekannt wird. 2Die für die Schadensa
http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/svt/svt08/reinert/inhalt04.htm
I. d. R. sind Projektverträge Beförderungsverträge und unterliegen somit dem Frachtrecht (§ 707 ff HGB). Meist werden zudem verschiedene Beförderungsmittel eingesetzt (z. B. Straßenfahrzeug und Seeschiff), so dass unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwend
https://www.buzer.de/gesetz/3486/b9555.htm
(1) 1Von der Regelung des § 452b Abs. 2 Satz 1 kann nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im einzelnen ausgehandelt ist, auch wenn diese für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen ist. 2Von den übr
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/HGB
451h Abweichende Vereinbarungen · 20.04.2013 · Dritter Unterabschnitt Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln · 25.06.1998 · § 452 Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln · 20.04.2013 · § 452a Bekannt