§ 474 HGB, Aufwendungsersatz
Paragraph 474 Handelsgesetzbuch

Der Lagerhalter hat Anspruch auf Ersatz seiner für das Gut gemachten Aufwendungen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.


Benachbarte Paragraphen


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Drei Ebenen der Rechtsanwendung

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/hammen/it...
1. §§ 433 ff. BGB beim Kauf unter Privatleuten. 2. §§ 433 ff. BGB zzgl. §§ 474 ff. BGB, beim Verkauf zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. 3. §§ 433 ff. BGB zzgl. §§ 343, 373 ff. HGB bei Beteiligung mindestens eines Kaufmanns; dabei § 377 HGB


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Handelsgesetzbuch - sechster Abschnitt - Lagergeschäft HGB 450

http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_6_Lage...
HGB. 450. § 474 Aufwendungsersatz. Der Lagerhalter hat Anspruch auf Ersatz seiner für das Gut gemachten Aufwendungen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte. § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung. Der Lagerhalter haftet für

II. Abnutzbare WG des AV (Nr. 1) Anm. 473–474 § 6

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_006_271_09-2015_Anm0473-0500.pdf
Nach dem durch das BilMoG neu geregelten § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB darf ein niedriger Wertansatz nach Abs. 3 Sätze 3 und 4 und Abs. 4 nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Es gilt hier also auch eine. II. Abnutzbare WG des AV

Umtausch, Gewährleistung - IHK Berlin

https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/ve...
22.11.2017 - Verbrauchsgüterkäufe sind nach § 474 Abs. 1 BGB Kaufverträge über bewegliche Sachen zwi- schen einem Verbraucher und einem Unternehmer. ..... be der Parteien, sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten, §§ 343 ff,. 373 f

4 Handelsrecht

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR470-...
Dr. Florian Jacoby. Folie 474. 3. Materielles Handelsregisterrecht –. § 15 HGB a) Überblick. • Absätze strikt zu trennen: - Abs. 2: Normalfall der richtigen Eintragung und. Bekanntmachung, daher keine Rechtsscheinshaftung, sondern Zerstörung des Rechtssc

Zustandekommen Kaufvertrag

https://www.nuernberg.de/imperia/md/berufsschule_4/dokumente/b5/ki_zust_kv.pdf
einseitiger Handelskauf §§ 343 ff HGB zuzüglich BGB: ein Vertragspartner ist Kaufmann, wobei Kauf dessen Handelsgewerbe betrifft. ◇ Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff BGB, §§ 346 ff HGB: Verkäufer ist Kaufmann. ◇ zweiseitiger Handelskauf: beide Vertragspartne


Webseiten zum Paragraphen

§ 474 HGB Aufwendungsersatz Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48970.htm
Der Lagerhalter hat Anspruch auf Ersatz seiner für das Gut gemachten Aufwendungen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

HGB § 474 Aufwendungsersatz - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_474/
19.12.1985 - 474 Aufwendungsersatz. Der Lagerhalter hat Anspruch auf Ersatz seiner für das Gut gemachten Aufwendungen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [AAAAA-73945]. 1Anm. d. Red.

.§ 474 HGB Aufwendungsersatz - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/474-HGB-Aufwendungsersatz_108388
Der Lagerhalter hat Anspruch auf Ersatz seiner für das Gut gemachten Aufwendungen soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

§ 474 Aufwendungsersatz / SECHSTER ABSCHNITT Lagergeschäft ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
»Veräußert eine Partenreederei ihr einziges Schiff und löst sie sich danach auf (§ 506 Abs. 1 Satz 2 HGB), liegt eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs vor. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem ermäßigten Steuersatz auch soweit er auf Mitreeder ent

VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 18 ff.

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr215_10.htm
Vollkommen zu Recht wendet der Senat die §§ 474 BGB auch bei einem "branchenfremden" Geschäft eines Unternehmers an. Die §§ 474 ff BGB erfassen auch atypische“ Geschäfte, sofern sie nur mit der selbständigen beruflichen/gewerblichen Tätigkeit in Zusammen


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Sechster Abschnitt: Lagergeschäft › § 474

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 474 HGB
    § 474 Abs. 1 HGB oder § 474 Abs. I HGB

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