Die Schiffsbesatzung besteht aus dem Kapitän, den Schiffsoffizieren, der Schiffsmannschaft sowie allen sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs tätigen Personen, die vom Reeder oder Ausrüster des Schiffes angestellt sind oder dem Reeder oder Ausrüster von einem Dritten zur Arbeitsleistung im Rahmen des Schiffsbetriebs überlassen werden und die den Anordnungen des Kapitäns unterstellt sind.
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http://www.prikalneg.de/Regress.pps
Rückgriff des Unternehmers, § 478 BGB. Der Rückgriffsschuldner kann sich auf die Beweisregel in der Weise berufen, dass die Sechmonatsfrist ebenfalls erst mit Übergabe auf den Verbraucher beginnt; Fristsetzung ist entbehrlich; 377 HGB gilt; Verjährung: z
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
Regress des Verkäufers beim Lieferanten beim Verbrauchsgüterkauf § 478 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 377 HGB (i.V.m. §§ 1, 15 HGB); fehlerhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB; Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB; Rücktritt vom Kaufvertrag; Entbehrlichkeit de
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/hankadieler.doc
478 und 479 BGB......................................................................................................................................12. 1. § 478 BGB.........................................................................................
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/docs/exue_lsg.pdf
28.05.2011 - b) Gesetzlicher Haftungsausschluss durch Verstoß gegen die kaufmännische Rügeobliegenheit gem. § 377 II, III HGB: aa) Anwendbarkeit des § 377 im Regressfall? Ja, gem. § 478 VI bb) Bestehen einer Rügeobliegenheit des B. - beiderseitiger Hande
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ss_1...
bb) es sei denn: Fristsetzung gemäß § 478 Abs. 1 BGB entbehrlich? Hier: (+), da § 478 (+) (s.o.). Zwischenergebnis: Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts aus §§ 323 Abs. 1, 437 Nr. 2 BGB liegen vor. 6. es sei denn: Genehmigung des Mangels, §§ 377 Abs. 2
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140500/user_upload/sa_klausur_lsgf...
Martin Schröder. 5. 2. Verstoß gegen Rügeobliegenheit, § 377 HGB? a) Rügeobliegenheit bleibt von Unternehmerregress unberührt, §. 478 VI BGB b) Bestehen der Rügeobliegenheit aa) Beiderseitiger Handelskauf, § 343 HGB (+) bb) Ablieferung der Kaufsache Gesc
https://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?_action=%2FPDF%2Fprint&_rid=3142
377 HGB auch im Rahmen der §§ 478, 479 BGB für den Absatzweg der Ware beibehalten sollte, weil erst nachträglich bekannt wird, ob am Ende der Lieferkette tatsächlich ein Verbrauchsgüterkauf steht. Beispiel: Der Käufer (Unternehmer) erwirbt die Scanner vo
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Kaufvertr...
Auch der Anspruch aus § 478 Abs. 2 BGB setzt aber selbstverständlich voraus, dass der. Mangel bei Lieferung der Sache an den Letztverkäufer, also bei Gefahrübergang auf diesen, bereits vorhanden war und nicht etwa erst durch falsche Lagerung beim Händler
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48982.htm
Die Schiffsbesatzung besteht aus dem Kapitän, den Schiffsoffizieren, der Schiffsmannschaft sowie allen sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs tätigen Personen, die vom Reeder oder Ausrüster des Schiffes angestellt sind oder dem Reeder oder.
http://www.juraindividuell.de/artikel/unternehmerregress-478-479-bgb/
31.01.2015 - ... 478 BGB räumt aber dem Letztverkäufer keinen Direktanspruch gegen den Hersteller außerhalb der Lieferkette ein (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, § 477 Rn. 1). Jeder Lieferant kann wiederum seinen Lieferanten in Regress nehmen, bis der H
http://www.rechtslexikon.net/d/unternehmerr%C3%BCckgriff/unternehmerr%C3%BCckgr...
Die Vorschrift ermöglicht also letztlich die Weitergabe einer mangelhaften Sache innerhalb der Lieferkette vom Verbraucher bis zurück zum Hersteller. Nach §478 Abs. 6 BGB bleibt die kaufmännische Rüg,epflicht des § 377 HGB im Rahmen des Unternehmerrückgr
http://lorenz.userweb.mwn.de/schumod/rege/neu478.htm
Der Ausschuss hat erwogen, ob die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht aus § 377 HGB neben der Rückgriffsregelung aus § 478 BGB-BE bestehenbleiben sollte. Er bejaht diese Frage. Die Verpflichtung des Kaufmanns zur Untersuchung und ggf. Rüge dabei
https://www.internetrecht-rostock.de/rueckgriffsrecht-lieferant.htm
Zu beachten ist noch § 478 Abs. 6 BGB. § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) ist von dieser Regelung nicht umfasst. Dieser Paragraph regelt die Rügepflicht bei Erhalt der Ware. Der Verkäufer kann nur dann offensichtliche Mängel an der Ware geltend machen, wenn e