§ 479 HGB, Rechte des Kapitäns. Tagebuch
Paragraph 479 Handelsgesetzbuch

(1) Der Kapitän ist befugt, für den Reeder alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb des Schiffes gewöhnlich mit sich bringt. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf den Abschluss von Frachtverträgen und die Ausstellung von Konnossementen. Eine Beschränkung dieser Befugnis braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen musste.


(2) Ist auf dem Schiff ein Tagebuch zu führen, so hat der Kapitän alle Unfälle einzutragen, die sich während der Reise ereignen und die das Schiff, Personen oder die Ladung betreffen oder sonst einen Vermögensnachteil zur Folge haben können. Die Unfälle sind unter Angabe der Mittel zu beschreiben, die zur Abwendung oder Verringerung der Nachteile angewendet wurden. Die durch den Unfall Betroffenen können eine Abschrift der Eintragungen zum Unfall sowie eine Beglaubigung dieser Abschrift verlangen.


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Schutzwirkung zugunsten Dritter

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wirken sich auf das Kaufrecht vor allem durch die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf gemäß § 377 HGB aus, die auch in § 478 Abs. 6 BGB erwähnt ist. § 377 HGB ... Die Verjährung unterliegt einer Ablaufhemmung, die erst zwei Monate nach Erfül


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Hanka Dieler

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Hanka Dieler Sommersemester 2002. Der. Verbrauchsgüterkauf. §§ 474 - 479 BGB, § 377 HGB ...... Im Übrigen ist der Verbrauchsgüterkauf in den §§ 474 bis 479 BGB geregelt. Da die Richtlinie vor allem im „normalen Kaufrecht“ umgesetzt wurde, sind die Sonder


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Lösung Examensübungsklausurenkurs SS 2011, Zivilrecht vom 28 ...

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28.05.2011 - Regressfall i.S.d. § 478 I? [Regressregelungen der §§ 478, 479 dienen der Umsetzung von Art. 4 der Verbrauchsgüter- .... b) Gesetzlicher Haftungsausschluss durch Verstoß gegen die kaufmännische Rügeobliegenheit gem. § 377 II, III HGB: aa) An

(Vergleich CISG - BGB und HGB). - GermanFashion

http://www.germanfashion.net/downloads/seminare-downloads/080617_qualitaetssich...
den in der Annahme enthaltenen. Änderungen bilden den. Vertragsinhalt, (Art. 19 Abs. 2. CISG). Beachte bei AGB-Kollision: BGH NJW 2002, 1651. BGB/HGB: ..... 474 Abs. 1 Satz 1 BGB steht, welcher deutschem Recht unterliegt. §§ 478, 479 BGB sind unanwendbar

Handelsgesetzbuch HGB - Transportrecht.de

http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1213785181.pdf
479. Im Sinne dieses Fünften Buches gilt ein seeuntüchtig gewordenes Schiff: 1. als reparaturunfähig, wenn die Reparatur des Schiffes überhaupt nicht möglich ist oder an dem. Ort, wo sich das Schiff befindet, nicht bewerkstelligt, das Schiff auch nicht n

(§§ 11, 15 HGB) nach dem EHUG Das

http://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/No...
2G SO Grune'lVald ZGR 2003, 541, 543; WilheLm DB 2002, 1979, 1981; Strohn in: Ebenroth/. Boujong/joost, HGB, 2001, § 173 Rn.23; KolieriRoth//vforck, HGB, 5.Aufl., 2005, § 173 Rn. 2; v. Gerkan in: Röhricht/Graf v. Westphalen, HGB, 2. Aufl., 2001, § 173 Rn

Aufstellung Anteilsbesitz - BMW Group

https://www.bmwgroup.com/content/dam/bmw-group-websites/bmwgroup_com/ir/downloa...
285 und 313 HGB. Anhangangabe der BMW AG für den Einzel- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014. Eigenkapital. Ergebnis. Kapitalanteil in Mio. € ... 100. BMW Coordination Center V. o. F., Bornem. 591. 0. 100. BMW España Finance S. L., Madrid. 479. –


Webseiten zum Paragraphen

Erster Abschnitt HGB Personen der Schifffahrt Handelsgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/3486/b9559.htm
479 Rechte des Kapitäns. Tagebuch. § 479 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert. (1) 1Der Kapitän ist befugt, für den Reeder alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb des Schiffes gewöhnlich mit sich bringt. 2Diese

HGB - NWB Datenbank

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Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.

HGB § 266 Gliederung der Bilanz - NWB Datenbank

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476 Reeder · § 477 Ausrüster · § 478 Schiffsbesatzung · § 479 Rechte des Kapitäns. Tagebuch · § 480 Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen. Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge. § 481 Hauptpflichten. Anwendungsbereich · § 482 ·

Unternehmerregress, §§ 478, 479 BGB - Jura Individuell

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31.01.2015 - Sie erstrecken sich auf die gesamte Lieferantenkette (§§ 478 V, 479 III BGB), § 478 BGB räumt aber dem Letztverkäufer keinen Direktanspruch gegen den Hersteller ... 478 VI BGB bleibt § 377 HGB unberührt, d.h. der Unternehmer verliert den Ans

Seehandelsrecht - LAW OF THE SEA

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Der erste Abschnitt des fünften Buches befasst sich mit den Personen der Schifffahrt. Die §§ 476-478 HGB befassen sich mit dem Reeder, dem Ausrüster und der Schiffsbesatzung. Darüberhinaus sind in § 479 HGB die Rechte des Kapitäns und in § 480 HGB die Ve


  • Verortung im HGB

    HGBFünftes Buch: Seehandel › Erster Abschnitt: Personen der Schifffahrt › § 479

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 479 HGB
    § 479 Abs. 1 HGB oder § 479 Abs. I HGB
    § 479 Abs. 2 HGB oder § 479 Abs. II HGB

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