(1) Der Befrachter hat dem Verfrachter vor Übergabe des Gutes die für die Durchführung der Beförderung erforderlichen Angaben zum Gut zu machen. Insbesondere hat der Befrachter in Textform Angaben über Maß, Zahl oder Gewicht sowie über Merkzeichen und die Art des Gutes zu machen.
(2) Übergibt ein vom Befrachter benannter Dritter dem Verfrachter das Gut zur Beförderung, so kann der Verfrachter auch von diesem die in Absatz 1 Satz 2 genannten Angaben verlangen.
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18. ThyssenKrupp Rothe Erde GmbH, Dortmund. 12.790. 100,00. 492. 80,00 %. 482. 20,00 %. 19. Defontaine Ibérica S.A., Viana, Spanien. 721. 100,00. 21. 20. Defontaine (Qingdao) Machinery Co., Ltd., Jiaonan City, Shandong Province, VR. China. 33.500. 100,00
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30.09.2017 - -34.581.482 sonstige betriebliche Erträge. Zwingenberg. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017. Umsatzerlöse. Bilanzverlust. Materialaufwand. Personalaufwand. Abschreibungen sonstige betriebliche
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08.11.2016 - Zarth, SOLAS VGM | 8. November 2016. 3. § 482 HGB. […] Insbesondere hat der Befrachter in Textform Angaben über […] Gewicht […] zu machen. Übergibt ein [Drittablader] dem Verfrachter das Gut zur Beförderung, so kann der Verfrachter auch von
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475. 4.1.5.2 Die Regelungen zur Bildung und Auflösung institutsspezifischer offener Vorsorgereserven ................. 477. 4.1.6 Die Währungsumrechnung nach § 256a HGB ......................... 482. 4.1.6.1 Risiken aus Devisengeschäften.................
https://www.telekom.com/resource/blob/313258/49a38fa80d1b6d050a876fbdbf75374b/d...
grundsätzen (im Folgenden auch kurz: „HGB“) aufgestellt, welche sich in bestimmten Aspekten von den US- amerikanischen Generally Accepted Accounting ...... (103). 1.066. (482). (r) Anteile anderer Gesellschafter. Nach US-GAAP werden Anteile anderer Gesel
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48986.htm
(1) Der Befrachter hat dem Verfrachter vor Übergabe des Gutes die für die Durchführung der Beförderung erforderlichen Angaben zum Gut zu machen. Insbesondere hat der Befrachter in Textform Angaben über Maß, Zahl oder Gewicht.
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al37925-0.htm
25.04.2013 - Text § 482 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/462116/
Untersuchung der Annäherung der HGB-Rechnungslegungspraxis an die IFRS im Rahmen der BilMoG ... ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64771-0 ... 5.3 Zielsetzung der eigenen empirischen Untersuchung und Abgrenzung von bisherigen Studien; 5.4 Instrumente
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/462119/
Annäherung der Rechnungslegung nach HGB an die IFRS im Rahmen des BilMoG ... ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64771-0 ... Internationalisierung der HGB-Rechnungslegung durch das BilMoGEmpirische Befunde zur Bilanzierungspraxis und Analyse der Geset
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/348765/
286 Unterlassen von Angaben. I. Schutzklausel (Abs. 1); II. Aufgliederung der Umsatzerlöse (Abs. 2); III. Anteilsbesitz (Abs. 3). 1. Untergeordnete Bedeutung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1); 2. Erhebliche Nachteile (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2); 3. Erleichterungen (Abs. 3