(1) Der Verfrachter haftet nicht, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einem der folgenden Umstände beruht:
(2) Ist nach den Umständen des Falles wahrscheinlich, dass der Verlust oder die Beschädigung auf einem der in Absatz 1 Satz 1 aufgeführten Umstände beruht, so wird vermutet, dass der Schaden auf diesem Umstand beruht. Satz 1 gilt nicht, wenn das Gut mit einem seeuntüchtigen oder ladungsuntüchtigen Schiff befördert wurde.
(3) Ist der Verfrachter nach dem Stückgutfrachtvertrag verpflichtet, das Gut gegen die Einwirkung von Hitze, Kälte, Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, Erschütterungen oder ähnlichen Einflüssen besonders zu schützen, so kann er sich auf Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Auswahl, Instandhaltung und Verwendung besonderer Einrichtungen, getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(4) Der Verfrachter kann sich auf Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
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http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1082733241.pdf
499 Pflicht des Korrespondentreeders zur Rechnungslegung. Der Korrespondentreeder ist verpflichtet, jederzeit auf Beschluß der Reederei dieser. Rechnung zu legen. Die Genehmigung der Rechnung sowie die Billigung der Verwaltung des Korrespondentreeders du
https://www.jura.uni-frankfurt.de/43029727/paper63.pdf
25.08.1998 - D-49074 Osnabrück. Tel.: 0541/ 33 04 - 0. Fax: 0541/ 33 04 - 100 e-Mail: STG.OS@t-online.de. Hildesheimer Straße 9. D-30169 Hannover. Tel.: 0511/ 28 45 - 0. Fax: 0511/ 28 45 - 499. Ostra-Allee 11. D-01067 Dresden. Tel.: 0351/ 8 66 95 - 0. Fa
https://www.thyssenkrupp.com/media/investoren/berichterstattung_publikationen/a...
Rothe Erde - Metallurgica Rossi S.p.A., Visano, Italien. 1.612. 100,00. 515. 32. Rothe Erde Ibérica S.A., Zaragoza, Spanien. 1.369. 100,00. 499. 33. Rothe Erde India Private Ltd., Maharashtra, Indien. INR. 1.190.570. 100,00. 18. 100,00 % 3). 31. 0,00 % 3
http://www.hs-emden-leer.de/fileadmin/user_upload/Forschung_Transfer/Offshore/V...
22.08.2013 - 499 I HGB n.F.. (1) Der Verfrachter haftet nicht, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einem der folgenden Umstände beruht: 1. Gefahren oder Unfällen der See und anderer schiffbarer Gewässer,. 2. kriegerischen Ereignissen, Unruhen, H
http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/dvis-vortrag-20141027-shr-reformG-mul...
27.10.2014 - Grundlage: § 498 Abs. 1 HGB. – Entlastung: §§ 499, 498 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 HGB ‒ zusätzliche Entlastungspflicht im Falle der See-, Ladungsuntüchtigkeit des Schiffes nach § 498 Abs. 2 S. 2. HGB. – Wertersatz (§ 502 HGB), Kosten der Schadensfe
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al37942-0.htm
25.04.2013 - Text § 499 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://www.brennecke-partner.de/499-HGB_108426
499 HGB. Der Korrespondentreeder ist verpflichtet, jederzeit auf Beschluß der Reederei dieser Rechnung zu legen. Die Genehmigung der Rechnung sowie die Billigung der Verwaltung des Korrespondentreeders durch die Mehrheit hindert die Minderheit nicht, ihr
https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/verfrachter-1946974.html
Ausgeschlossen sind u.a. Schäden durch Gefahren der See, Krieg (Kriegsklausel), Streik, staatliche Eingriffe und natürliche Beschaffenheit der Güter (§ 499 HGB). Die Haftung des Verfrachters für das Verschulden der Besatzung und seiner Leute bei Feuer un
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Einträgen 1 - 6 von 6 - IFRS Musterabschluss und Checkliste, englisch, Guides to IFRS financial statements von KPMG, KPMG, IFRS Musterabschluss und Checkliste von KPMG, in englischer Sprache. IFRS Checkliste und Musterabschluss, deutsch, Ernst & Young Pu
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Anfahrtskizze zum Hochschulgebäude Bürgerkamp in am Hochschulstandort Steinfurt der FH Münster.