(1) Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus einer gemeinsamen Gefahr auf Anordnung des Kapitäns vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert oder werden zu diesem Zweck auf Anordnung des Kapitäns Aufwendungen gemacht (Große Haverei), so werden die hierdurch entstandenen Schäden und Aufwendungen von den Beteiligten gemeinschaftlich getragen.
(2) Beteiligter ist derjenige, der im Zeitpunkt des Havereifalls Eigentümer des Schiffes oder Eigentümer des Treibstoffs ist oder der die Gefahr trägt, dass ein zur Ladung gehörendes Frachtstück oder eine Frachtforderung untergeht.
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http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/dvis-vortrag-20160218-GH-nach-HGB.pdf
18.02.2016 - Der Große-Haverei-Fall: Voraussetzungen. Die Große Haverei nach dem HGB. • § 588 Abs. 1 HGB. • Schiff, Treibstoff bzw. Ladung befinden sich gemeinsam in Gefahr. • zur Rettung aus dieser Gefahr. • wird das Schiff etc. vorsätzlich beschädigt o
http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/dvis-vortrag-20141027-gro%C3%9Fe-have...
27.10.2014 - Voraussetzungen der Großen Haverei (§ 588 HGB). • Gemeinsame Gefahr für Schiff und Ladung. • Außergewöhnliche Maßnahmen zur Errettung aus gemeinsamer Gefahr. • Verursachung von Schäden und/oder Kosten durch. Rettungsmaßnahmen. • Rettung von
http://www.lpkf.de/_mediafiles/3590-bericht-vorstand-angaben-hgb-paragraphen-28...
Im Folgenden sind die nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB geforderten übernahmerechtlichen. Angaben dargestellt. Am 31. Dezember 2014 betrug das gezeichnete Kapital der LPKF Laser & Electronics AG. € 22.269.588,00. Das Grundkapital setzt sich aus 22.2
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/407-619-Transportrecht-9783406610271...
Anspruch auf Teilbeförderung anstelle des nicht verladenen Gutes Ersatzladung befördert. Die Regelung orientiert sich inhaltlich an den früheren seerechtlichen Vorschriften der § 587 Satz 1 Nr. 1 aF, § 588. Abs. 2 Satz 2 aF.16 und entspricht dem neuen §
https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerr...
Gesetz Nr. 389/2015 Z.z., im Folgenden abgekürzt: slowakisches HGB). ... mi) ist aber das slowakische Handelsgesetzbuch (§ 261 Absatz 1 HGB); das BGB ist dann lediglich bei Regel ungslücken im HGB ... Vorschriften zum Kaufvertrag (Kúpna zmluva) finden si
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_588/
18.07.2017 - 588 Errettung aus gemeinsamer Gefahr [3]. (1) Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus einer gemeinsamen Gefahr auf Anordnung des Kapitäns vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert oder werden
http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/havariegrosse/inhalt.htm
Spielt nach den gesetzlichen Regelungen (§ 588 HGB, § 78 BinSchG) die Willensrichtung und Anordnung der Schiffsführung eine entscheidende Rolle [XXXVII] für die Einordnung von (Opfer-)Schäden unter die Havarie-grosse (s.o.), können nach den Rheinregeln H
https://www.brennecke-partner.de/588-HGB_108519
588 HGB. (1) Hat der Frachtvertrag Stückgüter zum Gegenstand, so muß der Befrachter auf die Aufforderung des Kapitäns ohne Verzug die Abladung bewirken. (2) Ist der Befrachter säumig, so ist der Verfrachter nicht verpflichtet, auf die Lieferung der Güter
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/18-transportversiche...
In der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 geltenden neuen Fassung des 5. Buches des HGB ist die Haverei für das Seehandelsrecht in den §§ 588 ff. HGB geregelt und beschränkt sich unter Fortfall der übrigen n
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.EN0962500325
Typ, Zeitschrift. Datum/Gültigkeitszeitraum, 01.01.1996. Publiziert von, Manz. Fundstelle, ecolex 1996, 271. Seite, 271. Entscheidung, OGH 5.12.1995, 4 Ob 588/95. Zu den Verweisen ...