(1) Hat ein Handelsvertreter, der nur mit der Vermittlung von Geschäften betraut ist, ein Geschäft im Namen des Unternehmers abgeschlossen, und war dem Dritten der Mangel an Vertretungsmacht nicht bekannt, so gilt das Geschäft als von dem Unternehmer genehmigt, wenn dieser nicht unverzüglich, nachdem er von dem Handelsvertreter oder dem Dritten über Abschluß und wesentlichen Inhalt benachrichtigt worden ist, dem Dritten gegenüber das Geschäft ablehnt.
(2) Das gleiche gilt, wenn ein Handelsvertreter, der mit dem Abschluß von Geschäften betraut ist, ein Geschäft im Namen des Unternehmers abgeschlossen hat, zu dessen Abschluß er nicht bevollmächtigt ist.
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http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGLUEBECK/Service/referendare/Termin...
Zahlungsanspruch gemäß § 433 Abs. 2 BGB, zwar Sachmangel i.S. des § 434 Abs. 1 BGB, aber aus Rechtsgründen unerheblich: § 377 Abs. 2 Hs. 1 HGB. Mahnung bzw. Entbehrlichkeit dieser: ... Kostenentscheidung: §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 91a Abs. 1 Satz 1, 269 Abs. 3
https://www.iei.liu.se/facksprak/715g13/filarkiv/1.99537/GruppenarbeitzumTermin...
11.11.2017 - BGB. - §§ 84 – 91a HGB. §§ 373 – 377 HGB. Fundstelle im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/. Gruppenarbeit zum 11. November: Die Gruppenarbeiten bestehen aus einem schriftlichen Teil max. 2 Seiten (auf deutsch), der eingereicht
http://wirth.uni-mannheim.de/bachelor_bwl_wipaed/Glied%20HdGesR%2017/GliedHdRFS...
13.02.2017 - IV. Besonderheiten der Vollmacht für Außendienstmitarbeiter. 1. Außendienstmitarbeiter mit Abschlussvollmacht §§ 55, 75h Abs. 2 sowie 91. Abs. 1 und 91a Abs. 2 HGB. 2. Außendienstmitarbeiter mit Vermittlungsvollmacht §§ 75g und 75h Abs. 1 so
https://www.soldan.de/media/pdf/59/1c/05/9783406706356_inh.pdf
Für ihre Mitarbeit bei der Erstellung der Manuskripte danken die Heraus- geber: Herrn Jura-Studenten Demir Kanuric (§§ 86b–88a HGB); Frau Jura-Studentin. Melika H. Shafii (§§ 90a HGB, §§ 18–21 GWB, Art. 102 AEUV, Kfz-GVO); Herrn. Rechtsanwalt Dr. Ingmar
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Formvorschriften. AGB. Schuldrecht AT. Was ist ein „kaufmännisches. Bestätigungsschreiben“? Ausfluss von Treu und Glauben? Gesamtanalogie zu §§ 75h Abs. 1,. 91a Abs. 1, 362 HGB. „Handelsbrauch“ (§ 346 HGB)?. Gewohnheitsrecht? Was muss man zu Bestätigungs
http://www.blume-asam.de/wp-content/uploads/2016/03/Deutsches-Handelvertreterre...
Ähnlich wie Art. 1745 Abs. 1 c.c. ermächtigt § 91 Abs. 2 Satz 1 HGB den Handelsvertreter, die Anzeige von Mängeln einer Ware, die Erklärung, dass eine Ware zur Verfügung gestellt werde, sowie ähnliche Erklärungen, durch die ein Kunde seine Rechte aus man
http://www.jura-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/HuGR/3HuGR_Uebungsfall.pdf
75h und 91a HGB verallgemeinert oder – richtigerweise – auf einen entsprechenden Handelsbrauch nach § 346 HGB abstellt, denn jedenfalls sind die Grundsätze über das Schweigen auf kaufmännische Bestätigungsschreiben gewohnheitsrechtlich anerkannt.10 Fragl
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/91a
91a. (1) Hat ein Handelsvertreter, der nur mit der Vermittlung von Geschäften betraut ist, ein Geschäft im Namen des Unternehmers abgeschlossen, und war dem Dritten der Mangel an Vertretungsmacht nicht bekannt, so gilt das Geschäft als von dem Unternehme
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/91a-hgb/MLX_68...
Haag/Löffler. [Mangel der Vertretungsmacht]. § 91a HGB [Mangel der Vertretungsmacht]. (1). Hat ein Handelsvertreter, der nur mit der Vermittlung von Geschäften betraut ist, ein Geschäft im Namen des Unternehmers abgeschlossen, und war dem Dritten der Man
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_91a/
18.07.2017 - 91a Geschäftsabschlüsse ohne Vollmacht. (1) Hat ein Handelsvertreter, der nur mit der Vermittlung von Geschäften betraut ist, ein Geschäft im Namen des Unternehmers abgeschlossen, und war dem Dritten der Mangel an Vertretungsmacht nicht beka
https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/handelsvertreter.html
War der Dritte gutgläubig, gilt das Geschäft gemäß § 91a HGB als vom Unternehmer genehmigt, wenn dieser es nicht unmittelbar nach Kenntniserlangung ablehnt. Anders als im Falle des § 177 Abs. 2 BGB geht § 91a HGB daher von einem wirksamen Vertragsschluss
https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-642-58411-4_10
Zusammenfassung. Gemäß § 91a I HGB gilt ein von einem nur mit der Vermittlung von Geschäften betrauten Handelsvertreter mit einem Dritten im Namen des Unternehmers abgeschlossenes Rechtsgeschäft als von dem Unternehmer genehmigt, wenn dieser das Geschäft