(1) Auf einen Handelsvertreter im Nebenberuf sind §§ 89 und 89b nicht anzuwenden. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es mit einer Frist von einem Monat für den Schluß eines Kalendermonats gekündigt werden; wird eine andere Kündigungsfrist vereinbart, so muß sie für beide Teile gleich sein. Der Anspruch auf einen angemessenen Vorschuß nach § 87a Abs. 1 Satz 2 kann ausgeschlossen werden.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nur der Unternehmer berufen, der den Handelsvertreter ausdrücklich als Handelsvertreter im Nebenberuf mit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften betraut hat.
(3) Ob ein Handelsvertreter nur als Handelsvertreter im Nebenberuf tätig ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung.
(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für Versicherungsvertreter und für Bausparkassenvertreter.
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Zahlreiche Handelsvertreter i.S. des § 84 HGB werden heutzutage als solche im Ne- benberuf tätig.1 Dies betrifft längst nicht mehr nur das geradezu klassische Beispiel der Beamten oder Angestellten, welche nach Verrichtung ihrer täglichen Arbeit vornehml
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Anspruchsberechtigter. Handelsvertreter iSd § 84 HGB. Auch Unterhandelsvertreter und arbeitnehmerähnliche. Handelsvertreter iSd § 92 a HGB, sowie Vertragshändler können ausgleichsberechtigt sein. Nicht ausgleichsberechtigt ist der Handelsvertreter im Neb
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rechtigt sein. Einen Ausgleichsanspruch haben je nach Lage des Einzelfalles häufig auch. Vertragshändler, Reisebüros, Tankstellenpächter und Inhaber von Lotto-Annahmestellen. Keinen Ausgleichsanspruch hat, wer ausdrücklich nur als Handelsvertreter im Neb
http://www.ihk-emden.de/blob/emdihk24/starthilfe/downloads/2353554/c90b1e4138b2...
Versicherungsvermittler) zugeschnitten; für nebenberuflich tätige Handelsvertreter trifft das Gesetz gewisse Sonderregelungen, § 92b HGB (kürzere Kündigungsfristen; kein Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB; Abweichung von der Vorschusspflicht nach § 87a Ab
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30.05.2016 - HGB § 92 b I 2; BGB § 307 I 1. Eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer. Frist von zwölf Monaten auf das E
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18.07.2017 - 92b Handelsvertreter im Nebenberuf. (1) 1Auf einen Handelsvertreter im Nebenberuf sind §§ 89 und 89b nicht anzuwenden. 2Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es mit einer Frist von einem Monat für den Schluss e
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Das Buch widmet sich dem Handelsvertreter im Nebenberuf (§ 92b HGB), einer Ausnahmeerscheinung im Handelsvertreterrecht. Ihm werden wichtige Regelungen, etwa der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, vorenthalten. Rechtsprechung und Literatur haben diesem A
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Rz. 1087 Auf den Handelsvertreter im Nebenberuf finden unter anderem §§ 89, 89b HGB keine Anwendung (§ 92b Abs. 1 HGB). Es gelten die beschränkt dispositiven Kündigungsfristen des § 92b Abs. 1 S. 2 HGB. Allerdings ist eine Klausel, wonach eine Vertragskü
https://www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/arbeitsrecht/Reinfo/Der_Handels...
4.1 Handelsvertreter im Nebenberuf. Gemäß § 92 b HGB ist der Handelsvertreter im Nebenberuf nicht hauptsächlich als Handelsvertreter tätig, sondern auch in anderen Bereichen. Studenten, Hausfrauen oder Rentner sind häufig als Handelsvertreter im Nebenber
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Der Handelsvertreter im Nebenberuf gemäß § 92b HGB. Series: Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes ...