Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1 und 2, des § 780 und des § 781 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.
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http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/fileadmin/sites/gesellschaftsrecht-bilanzre...
B hat gegenüber der G-Bank ein Bürgschaftsversprechen abgegeben. Die Bürgschaftserklärung bedarf grundsätzlich der Form des § 766 S. 1 BGB. Da die Schriftform laut Sachverhalt eingehalten wurde, kann hier offen bleiben, ob die Formvorschrift gem. § 350 H
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Recht-Steuern/kurzinfo-zu-aenderungen...
Für den Jahresabschluss 2012 steht für Kleinstkapitalgesellschaften die durch das MicroBilG eingeführte Hinterlegungsoption zur Verfügung. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 267a HGB kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei folgenden Merkm
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130100/user_upload/Examenskurs_Han...
2. Dies würde ihrer Wirksamkeit allerdings dann nicht entgegenstehen, wenn die Sondervorschrift des § 350 HGB eingreift. Danach findet auf eine. Bürgschaft, sofern sie auf der Seite des Bürgen ein Handelsgeschäft ist, die. Formvorschrift des § 766 S. 1 B
https://jura-online.de/learn/fall-mehr-schein-als-sein/2320/sol-pdf
Nach § 350 HGB findet u.a. § 781 S. 1 BGB dann keine Anwendung, wenn das Anerkenntnis auf der. Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist. Handelsgeschäfte sind nach § 343 HGB alle. Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerb
http://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/daten/LO%20Brotparadies%20(loeEA0027ke1WS00...
2. Beachtung des Formerfordernisses (§ 766 BGB), nein, aber § 350 HGB a) Kaufmannseigenschaft des M. (1) Istkaufmann (§ 1 HGB). (2) Kannkaufmann (§ 2 HGB). (3) Fiktivkaufmann (§ 5 HGB). (4) Scheinkaufmann (§ 5 HGB analog, § 242 BGB) aa) Rechtsscheintatbe
http://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/7b/27/60/leseprobe_crashkurs_handelsre...
350 HGB festzuhalten sei. Mit dieser Begründung würde nämlich die Formvorschrift der §§ 780, 781. BGB stets leer laufen. Die Zurechenbarkeit setzt nach h.M. weiterhin die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Denn der Schutz des nicht voll Geschäftsfähigen ge
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Timme-HGB-Crashkurs-9783406680168_10...
Merke. Grundsätzlich ist vom BGB mit seinen Regelungen aus- zugehen, etwaige Sondervorschriften im HGB verdrän- gen jedoch die BGB-Bestimmungen. Beispiel. Kaufmann K will sich verbürgen. Hier hat § 350 HGB Vorrang vor der Schriftform des § 766 BGB. Ferne
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48833.htm
Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die.
http://www.wipr-recht.de/Formerfordernis-(%C2%A7-766-BGB,-%C2%A7-350-HGB)_12
Der Gesetzgeber sieht die Bürgschaft als ein für den Bürgen riskantes Rechtsgeschäft an, vor dem der Bürge durch das Formerfordernis der schriftlichen Erteilung der Bürgschaftserklärung "gewarnt" wird (§ 766 BGB ). Als einseitig verpflichtendes Rechtsges
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_350/
350 Form einer Bürgschaft oder eines Schuldversprechens [2]. Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners
https://www.brennecke-partner.de/350-HGB_108251
350 HGB. Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des §
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p350
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Kramer. Zitiervorschlag, Kramer in Straube, HGB3 § 350 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...