(1) Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern.
(2) Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen kann er vom Tage der Leistung an Zinsen berechnen.
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http://www.zimmermann-notar-rostock.de/caw2_maklerrecht/I_ZR_29290.pdf
BGHZ nein. HGB § 354 Abs. 1. Zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Provisionsanspruchs aus § 354 Abs. 1 HGB. BGH, Urt. v. 28. Januar 1993 -. I ZR 292/90 -. OLG Zweibrücken. LG Zweibrücken. Um die Aktualität der Datenbank im Interesse aller Nutzer zu er
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130100/user_upload/Examenskurs_Han...
c) Hier könnte jedoch § 354 a HGB eingreifen, der eine handelsrechtliche. Ausnahme zum Abtretungsverbot nach § 399 BGB normiert. Nach dieser. Vorschrift ist die Abtretung einer Geldforderung, wenn das Geschäft, das die Forderung begründet hat, für beide
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
354a. Was behandeln wir heute? 1 Was sind Verfügungen? Einführung. 2 Was regelt § 366 Abs. 1 HGB für den gutgläubigen Erwerb? § 366 Abs. 1. 3 Was regelt § 366 Abs. 2 HGB für den lastenfreien Erwerb? § 366 Abs. 2. 4 Was regelt § 366 Abs. 3 HGB für gesetzl
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR201-...
Unwirksamkeit von Abtretungsverboten,. § 354a HGB a) Begriff der Abtretung. • Im Wege der Abtretung wird eine Forderung vom Gläubiger auf einen Dritten übertragen, vgl. § 398 S. 1 BGB,. • Abtretung ist damit Verfügung über Forderungen und zu trennen von
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Timme-HGB-Crashkurs-9783406680168_10...
Sonderregelung § 354 HGB. § 354 HGB stellt klar, dass Kaufleute grundsätzlich eine Pro- vision erwarten können. Allerdings ist § 354 Abs. 1 HGB keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern stellt nur klar, dass eine Entgeltlichkeit im Zweifel erwartet werden
https://www.zip-online.de/heft-8-2017/zip-2017-378-2-provisionsanspruch-nach-35...
1. Der gesetzliche Provisionsanspruch nach § 354 Abs. 1 HGB setzt eine Vereinbarung der Parteien über eine Vergütung der erbrachten Leistungen …
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_354/
19.12.1985 - 354 Anspruch auf Provision und Lagergeld. (1) Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach d
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p354
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Schuhmacher. Zitiervorschlag, Schuhmacher in Straube, HGB3 § 354 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
http://betriebs-berater.ruw.de/wirtschaftsrecht/urteile/Ausloesung-des-gesetzli...
05.01.2017 - a) Der gesetzliche Provisionsanspruch nach § 354 Abs. 1 HGB setzt eine Vereinbarung der Parteien über eine Vergütung der erbrachten Leistungen nicht voraus. Die Vorschrift greift im Gegenteil gerade schon dann ein, wenn es an einer (wirksame
http://www.wipr-recht.de/Grundsatz-der-Entgeltlichkeit-kaufm%C3%A4nnischer-Leis...
Kaufleute sind Gewerbetreibende. Sie betätigen sich gewerblich zum Zwecke der Gewinnerzielung. Im Zweifel ist ihre Tätigkeit, sei sie Geschäftsbesorgung, Dienstleistung oder Aufbewahrung, daher entgeltlich (§ 354 Abs. 1 HGB). Desgleichen können sie für D