§ 120 HGB
Paragraph 120 Handelsgesetzbuch

(1) Am Schlusse jedes Geschäftsjahrs wird auf Grund der Bilanz der Gewinn oder der Verlust des Jahres ermittelt und für jeden Gesellschafter sein Anteil daran berechnet.


(2) Der einem Gesellschafter zukommende Gewinn wird dem Kapitalanteile des Gesellschafters zugeschrieben; der auf einen Gesellschafter entfallende Verlust sowie das während des Geschäftsjahrs auf den Kapitalanteil entnommene Geld wird davon abgeschrieben.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

e-mail-archivierung gesetzliche vorgaben und ... - IHK Arnsberg

http://www.ihk-arnsberg.de/upload/E_Mail_Archivierung_12263.ppt
Seit 22 Jahren Rechtsanwalt. Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht (IT-Recht). Veröffentlichungen: 4 Bücher, Kommentarautor HGB und Bankrecht. Über 120 Beiträge in Fachzeitschriften. HISTORIE ERFINDER: RAY TOMLINSON (1971) 1984: ERSTE E-MAIL IN DEUTSCHLAND 2010:


Word Dokumente zum Paragraphen

Materielle Wirksamkeit der Beschlussfassung

http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/fileadmin/sites/gesellschaftsrecht-bilanzre...
Ausnahmsweise Mehrheitsprinzip, da das Einstimmigkeitserfordernis ist nach § 119 Abs. 2 HGB dispositiv ist: ... Der Jahresabschluss und dessen Feststellung sind im Grundsatz interesseneutrale Voraussetzungen für die Berechnung eines bestehenden Gewinnans


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Technische Daten HGB 120

https://sander-ascheberg.de/files/DB-HGB-120.pdf
Technische Daten HGB 120. Arbeitshöhe. 12,00 m. Seitl. Arbeitsbereich bis 5,70 m. Abstützbreite. 1,75 m. Fahrzeugbreite. 1,75 m. Gesamtlänge. 4,93 m. Gesamthöhe. 1,99 m. Arbeitskorb. 1,00 x 1,30 m. Zul. Personen max. 2 max. Korblast. 220 kg. Schwenkberei

Geschwister-Scholl-Platz 1 - LMU München

https://www.uni-muenchen.de/funktionen/gebaeudeplaene/0000_d_01.pdf
07.06.2017 - G 124 G 122 S 120. G 14 G 112 G 10. L 119. G 117 “ G 115. G 113 G 107. LMU-München. Ref. V. Plärstand 11-21. Geschwister-Scholl-Platz 1, Ludwigstr. 27. Geb.Nr. 0000,0009, 0010, 0011,0019, 0020, 0021, 0030,0040. 1. Obergeschoss. –. Wirwesen d

Gesellschaftsrecht - Saenger, Leseprobe - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Saenger-Gesellschaftsrecht-978380064542...
128 HGB aus, da diese Bestimmung auf Sozialverbindlich- keiten grundsätzlich nicht anwendbar ist. d) Die Gewinn- und Verlustverteilung in der OHG richtet sich nach §§ 120 f. HGB. Am Schluss jedes Geschäftsjahres wird aufgrund der Bilanz der Gewinn oder V

Rechnungszins (HGB)

http://www.h2b-aktuare.de/wp-content/uploads/2016/01/H2B_Rechnungszins_HGB.pdf?...
prognostiziert bei um 1 % fallendem Zinsniveau. Die erste Grafik stellt den Rechnungszinssatz für die Berechnung von Pensionsrückstellungen dar (120 Monate Durchschnittsbildung bei 15 Jahren Restlaufzeit). Die zweite Grafik enthält den für die Berechnung

Skript Handelsrecht - Inhaltsverzeichnis - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/c0/e6/50/9783867525565_inh.pdf
... Vorschriften über den Handelskauf .....................................................119. 1. Der Annahmeverzug des Käufers, § 373 HGB .....................................................119. 2. Der Spezifikationskauf, § 375 HGB ...................


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 120 Ermittlung des Jahresgewinns oder -verlusts; Gutschrift ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_120/
18.07.2017 - Zweiter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander. § 120 Ermittlung des Jahresgewinns oder -verlusts; Gutschrift. (1) Am Schlusse jedes Geschäftsjahrs wird aufgrund der Bilanz der Gewinn oder der Verlust des Jahres ermittelt u

HGB 120 - Sander Hubarbeitsbühnen

https://sander-ascheberg.de/hgb-120.html
HGB 120. Fuhrpark > Gelenkarbeitsbühnen. Gelenkarbeitsbühne HGB 120. Arbeitshöhe 12 m. Moderne Gelenkarbeitsbühnen machen. Ihnen z.B. beim Reinigen der. Regenrinnen und Fenster oder an. Fassaden das Arbeiten leicht. Fahrzeugdaten als PDF anzeigen/laden.

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 5.3 ...

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Die gesetzlichen Regelungen sehen für jeden Gesellschafter einer PersG nur einen einzigen Kapitalanteil vor (für die OHG: § 120 Abs. 1 HGB). § 120 Abs. 2 HGB sieht die Veränderung des Kapitalanteils durch den jährlich erzielten, auf den jeweiligen Gesell

§ 120 (Berechnung von Gewinn und Verlust des Jahres) / Zweiter Titel ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... des Gesellschafters zugeschrieben; der auf einen Gesellschafter entfallende Verlust sowie das während des Geschäftsjahrs auf den Kapitalanteil entnommene Geld wird davon abgeschrieben. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Ges

OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010 - Az. 3 U 120/09 - openJur

https://openjur.de/u/352561.html
17.03.2010 - Nur ein qualifiziertes Verschulden des Verfrachters selbst führt zum Wegfall der Haftungsbeschränkung nach § 660 I HGB.Der Anspruchsteller hat auch im Rahmen des § 660 III HGB Anhaltspunkte für das Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens


  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Erster Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft › Zweiter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander › § 120

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 120 HGB
    § 120 Abs. 1 HGB oder § 120 Abs. I HGB
    § 120 Abs. 2 HGB oder § 120 Abs. II HGB

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