(1) Die offene Handelsgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
(2) Zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter vollstreckbarer Schuldtitel erforderlich.
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https://www4.fh-swf.de/media/downloads/fbtbw/download_8/niederhofer/gesr_skript...
Keine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht,. § 126 HGB, d.h.: Die Vertretung eines OHG-Gesellschafters geht weiter als seine Geschäftsführungsbefugnis und weiter als die Prokura. 4. Haftung. -. Haftung der Gesellschaft, § 124 I HGB. ⇒ OHG haftet
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/WS_2017-18_Vertie...
22.01.2018 - Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt. 8. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. 2.1.4. ◊. Prozessrecht: •. Erkenntnisverfahren. •. Partei- und Prozessfähigkeit von oHG, KG und vermögenstragender Au
http://alpmann-schmidt.de/downloads/Gr-L%C3%B6sDelirium.pdf
30.01.2008 - insbesondere keinen Zusatz nach § 19 HGB zB „e.K“ haben). und es muss aus dem Namen ein Gesellschaftsver- hältnis hervorgehen.4. Fall 1: Geselliges Beisammensein !? Frage 1: A. Der Anspruch des E gegen die OHG auf Kaufpreiszahlung könnte sic
http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/sites/gesellschaftsrecht-bilanzrecht/downlo...
433 Abs. 2 BGB i.V.m. § 124 Abs. 1, 128 S. 1 HGB. 1. Bestehen einer Verbindlichkeit der Gesellschaft. 1.1. Die Rechtsfähigkeit der OHG, § 124 Abs. 1 HGB (+). 1.2. Wirksame Vertretung a) eigene Willenserklärung des A (+) b) im Namen der OHG (+) c) mit Ver
http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/wurmnest/lehre_studium/...
25 Abs. l S. l HGB einzustehen hat. aa) Die Fähigkeit der ab dem Zeitpunkt der Unterneh- mensübernahme von D als OHG auftretenden Gesell- schaft, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, ergibt sich aus § 124 Abs. l HGB. bb) Mit der Geschäft
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48605.htm
(1) Die offene Handelsgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. (2) Zur Zwangsvollstreckung in das.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_124/
18.07.2017 - -verlusts · § 122 Entnahmerecht · § 123 Beginn der Wirksamkeit der OHG · § 124 Rechtsstellung der OHG; Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen · § 125 Vertretung der Gesellschaft; Gesamtvertretung · § 125a Angaben auf Geschäftsbrief
http://www.onlinerecht24.de/gesrecht/128HGB.htm
Gemäß § 128 HGB haftet der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, deren Haftung sich aus § 124 HGB ergibt. Daher ist zunächst zu prüfen, ob eine Verbindlichkeit der Gesellschaft besteht, für die dann der Gesellschafter gemäß § 128 HGB
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=4&art=6&find=OHG_%20%3E%3EBegriff%...
Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner und kann vor Gericht klagen und verklagt werden (§ 124 Abs. 1 HGB). Die Gesellschaft ist ein rechtlicher Zusammenschluss aller Gesellschafter unter einheitlichem Namen. Zur Zwangsvollstreckung in das Gesellsch
http://www.juraindividuell.de/artikel/anspruchsgrundlagen-im-gesellschaftsrecht/
01.11.2017 - 124 I HGB Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Folglich besteht auch die Haftung der OHG gem. dem folgenden Schema: – Vertragliche Erfüllungsansprüche. (Vertragliche Anspruchsgrundlage i. V. m. §§ 164, 714 BGB, 124 HGB). – Ansprüc