§ 124 HGB
Paragraph 124 Handelsgesetzbuch

(1) Die offene Handelsgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.


(2) Zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter vollstreckbarer Schuldtitel erforderlich.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Einteilung der Gesellschaftsformen

https://www4.fh-swf.de/media/downloads/fbtbw/download_8/niederhofer/gesr_skript...
Keine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht,. § 126 HGB, d.h.: Die Vertretung eines OHG-Gesellschafters geht weiter als seine Geschäftsführungsbefugnis und weiter als die Prokura. 4. Haftung. -. Haftung der Gesellschaft, § 124 I HGB. ⇒ OHG haftet

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/WS_2017-18_Vertie...
22.01.2018 - Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt. 8. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. 2.1.4. ◊. Prozessrecht: •. Erkenntnisverfahren. •. Partei- und Prozessfähigkeit von oHG, KG und vermögenstragender Au

Fraglich ist, welche Gesellschaftsform vorliegt. I ... - Alpmann Schmidt

http://alpmann-schmidt.de/downloads/Gr-L%C3%B6sDelirium.pdf
30.01.2008 - insbesondere keinen Zusatz nach § 19 HGB zB „e.K“ haben). und es muss aus dem Namen ein Gesellschaftsver- hältnis hervorgehen.4. Fall 1: Geselliges Beisammensein !? Frage 1: A. Der Anspruch des E gegen die OHG auf Kaufpreiszahlung könnte sic

Entstehung der OHG

http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/sites/gesellschaftsrecht-bilanzrecht/downlo...
433 Abs. 2 BGB i.V.m. § 124 Abs. 1, 128 S. 1 HGB. 1. Bestehen einer Verbindlichkeit der Gesellschaft. 1.1. Die Rechtsfähigkeit der OHG, § 124 Abs. 1 HGB (+). 1.2. Wirksame Vertretung a) eigene Willenserklärung des A (+) b) im Namen der OHG (+) c) mit Ver

Fall 8: Die übernommene Getränkehandlung S 4 – GesR – L 8

http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/wurmnest/lehre_studium/...
25 Abs. l S. l HGB einzustehen hat. aa) Die Fähigkeit der ab dem Zeitpunkt der Unterneh- mensübernahme von D als OHG auftretenden Gesell- schaft, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, ergibt sich aus § 124 Abs. l HGB. bb) Mit der Geschäft


Webseiten zum Paragraphen

§ 124 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48605.htm
(1) Die offene Handelsgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. (2) Zur Zwangsvollstreckung in das.

HGB § 124 Rechtsstellung der OHG; Zwangsvollstreckung in das ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_124/
18.07.2017 - -verlusts · § 122 Entnahmerecht · § 123 Beginn der Wirksamkeit der OHG · § 124 Rechtsstellung der OHG; Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen · § 125 Vertretung der Gesellschaft; Gesamtvertretung · § 125a Angaben auf Geschäftsbrief

Anspruch gegen einen Gesellschafter der OHG gemäß § 128 HGB

http://www.onlinerecht24.de/gesrecht/128HGB.htm
Gemäß § 128 HGB haftet der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, deren Haftung sich aus § 124 HGB ergibt. Daher ist zunächst zu prüfen, ob eine Verbindlichkeit der Gesellschaft besteht, für die dann der Gesellschafter gemäß § 128 HGB

jura-basic (Lexikon: OHG , Begriff und Bedeutung) - Grundwissen

http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=4&art=6&find=OHG_%20%3E%3EBegriff%...
Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner und kann vor Gericht klagen und verklagt werden (§ 124 Abs. 1 HGB). Die Gesellschaft ist ein rechtlicher Zusammenschluss aller Gesellschafter unter einheitlichem Namen. Zur Zwangsvollstreckung in das Gesellsch

Anspruchsgrundlagen im Gesellschaftsrecht - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/anspruchsgrundlagen-im-gesellschaftsrecht/
01.11.2017 - 124 I HGB Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Folglich besteht auch die Haftung der OHG gem. dem folgenden Schema: – Vertragliche Erfüllungsansprüche. (Vertragliche Anspruchsgrundlage i. V. m. §§ 164, 714 BGB, 124 HGB). – Ansprüc


  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Erster Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft › Dritter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten › § 124

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 124 HGB
    § 124 Abs. 1 HGB oder § 124 Abs. I HGB
    § 124 Abs. 2 HGB oder § 124 Abs. II HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net