Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Vertretung der Gesellschaft.
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https://www.prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/II_ZR__89-74.pdf
24.11.1975 - BGHZs. Ja. HGB § 119; BGB §§ 127, 125 a) Der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft kann vorsehen, daß Uber die Erhöhung der Kapital beteiligungen durch Mehrheitsbeschluß der Gesellschafter entschieden wird« Eine solche Regelung is
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Bieg-Bankbilanzierung-HGB-IFRS...
Pensionsnehmer 132. – bilanzielle Abbildung unechter ~ beim Pensionsgeber 134. – bilanzielle Abbildung unechter ~ beim Pensionsnehmer 140. – Bilanzierung echter ~ nach IFRS 298. – Bilanzierung unechter ~ nach IFRS. 300. – Bilanzierung von ~n nach HGB 127
https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97838...
... 379 HGB ..................................................................127. □ Übersicht: Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ............................................................128. B. Das Kommissionsgeschäft ...............................
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/hammen/it...
3. Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafters. (demgegenüber §§ 714, 709 BGB: i. Zw. Gesamtvertretungsmacht). 4. Zwingende Festlegung des Umfangs der Vertretungs- macht, § 126 Abs. 1 u. Abs. 2 HGB. (demgegenüber § 714 BGB: „im Zweifel“). 5. Entziehung
http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/wurmnest/lehre_studium/...
Eine Entziehung der Geschäftsführungs- und/oder Vertre- tungsbefugnis durch einen Beschluss der Gesellschafterver- sammlung ist bei den Personenhandelsgesellschaften (OHG/. KG) grundsätzlich nicht vorgesehen (anders bei der GbR, vgl. § 712 I BGB). Vielme
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48609.htm
Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_127/
18.07.2017 - Erster Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft. Dritter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten. § 127 Entzug der Vertretungsmacht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter auf Antrag d
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/127-hgb/MLX_63...
Haag/Löffler. [Entziehung der Vertretungsmacht]. § 127 HGB [Entziehung der Vertretungsmacht]. 0. Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grun
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vi-aussenverhaeltnis...
Rz. 594 Die organschaftliche Vertretungsmacht kann den Gesellschaftern gem. § 127 HGB aus wichtigem Grund durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden. Ein wichtiger Grund liegt gem. § 127 2. HS HGB insbesondere bei einer groben Pflichtverletzung oder
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
285 Nr. 18 HGB (§ 285 Rz 123);; Informationen für jede Kategorie der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente nach § 285 Nr. 19 HGB (§ 285 Rz 127);; die nicht zu marktüblichen Konditionen zustande gekommenen Geschäfte m