(1) Der Vorstand einer Genossenschaft hat den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.
(2) Auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sind, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Vorschriften entsprechend anzuwenden:
(3) § 330 Abs. 1 über den Erlaß von Rechtsverordnungen ist entsprechend anzuwenden.
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http://shop.ruw.de/buecher/zusatzdokumente/4175_9783800550463_leseprobe.pdf
Die Beurteilung des Zeitpunkts der erfolgswirksamen Erfassung von Vermögens- steigerungen erfolgt in Abhängigkeit der vorrangigen Ausschüttungsbemessungs- funktion der handelsrechtlichen GoB.274 Das in § 252 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HGB verankerte Realisation
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_rechtsfragen_kapitel2.pdf
Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. (§§ 336 - 339). Erg. Vorschriften für Unter- nehmen best. Geschäftszweige. (§§ 340 – 341p). Privates Rechnungs- legungsgremium,. Rechnungslegungsbeirat. (§§ 342 – 342a). Prüfstelle für. Rechnungs
https://www.ffw-tuebingen.de/download/file/fid/336
Nach dem Vollständigkeitsgrundsatz. Vollständigkeitsgrundsatz. Vollständigkeitsgrundsatz hat der Jahresabschluss „sämtliche Vermögensgegenstände … zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist“ (§ 246 Abs.1 HGB). Vermögensgegenstand. Vermög
https://www.bundestag.de/blob/436904/12f9e8ce81ecdf43950072cf75882724/wd-7-109-...
24.06.2016 - Dokumentation. WD 7 - 3000 - 109/16. Seite 3. Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung. 4. 2. Bilanzrechtliche Ausnahmeregelungen für KMU unter dem HGB. 5. 3. Weitere gesetzliche Regelungen. 7 .... 336 HGB, entsprechende Anwendung bestimmter Erleic
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-415-04559-0_Stehle-Bilanzierun...
nach §267 HGB, die gemäß §336 Abs. 2 HGB auch für Genossenschaften gilt. §267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapital - gesellschaften. Es gelten dafür folgende Größenordnungsmerkmale, von denen mindestens zwei gegeben sein mü
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48783.htm
(1) Der Vorstand einer Genossenschaft hat den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluß und.
https://www.genossenschafts-handbuchdigital.de/ce/hgb-336-pflicht-zur-aufstellu...
HGB § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht. Im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985 (BGBl. I S. 2355) sind die bisherigen die Rechnungslegung betreffenden Vorschrif
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_336/
Dritter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht · § 337 Vorschriften zur Bilanz · § 338 Vorschriften zum Anhang · § 339 Offenlegung. Vierter Abschnitt: Ergänz
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/kirsch-360-bilr-ekommentar/336...
Ab 01.01.2017§ 336(I.d.F. des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 11.4.2017, BGBl. I 2017, 802: mit Wirkung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 geändert.) (1) 1Der Vorstand einer Genossenschaft hat den Jahresa
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/453622/
Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Dezember 2012). § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht. I. Aufstellungspflicht. 1. Inhalt (Abs. 1 Satz 1); 2. Frist (Abs. 1 Satz 2). II. Anwendungshinweise (Abs. 2). 1. Positivliste (Abs