(1) Im Anhang sind auch Angaben zu machen über die Zahl der im Laufe des Geschäftsjahrs eingetretenen oder ausgeschiedenen sowie die Zahl der am Schluß des Geschäftsjahrs der Genossenschaft angehörenden Mitglieder. Ferner sind der Gesamtbetrag, um welchen in diesem Jahr die Geschäftsguthaben sowie die Haftsummen der Mitglieder sich vermehrt oder vermindert haben, und der Betrag der Haftsummen anzugeben, für welche am Jahresschluß alle Mitglieder zusammen aufzukommen haben.
(2) Im Anhang sind ferner anzugeben:
(3) An Stelle der in § 285 Nr. 9 vorgeschriebenen Angaben über die an Mitglieder von Organen geleisteten Bezüge, Vorschüsse und Kredite sind lediglich die Forderungen anzugeben, die der Genossenschaft gegen Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats zustehen. Die Beträge dieser Forderungen können für jedes Organ in einer Summe zusammengefaßt werden.
(4) Kleinstgenossenschaften brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie unter der Bilanz angeben:
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http://www.gdw-pruefungsverbaende.de/wp-content/uploads/2015/09/Bilanz-und_Steu...
31.12.2016 - des § 338 Abs. 3 HGB die Änderungen zu den An- gabepflichten der Nr. 9 c bei Genossenschaften nicht greifen. Sollte im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung eines Wohnungsunternehmens abweichend von ihrer Unternehmensgröße eine Aufstellun
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_ja_hgb_kapitel1.pdf
spezifische Vorschriften verankert wurden (§§ 336-339 HGB). Es bestehen Ab- weichungen insbesondere im Bereich des Eigenkapitals (Geschäftsguthaben, Er- gebnisrücklagen, § 337 HGB) und des Anhangs (weitere Pflichtangaben und Ein- schränkungen hinsichtlic
https://www.prof-schumann.de/scripts/relocateFile.php?ContentID=338&NodeID=60&F...
ableiten. Bei einwandfreien Forderungen wird eine Pauschal- wertberichtigung und bei den anderen beiden Kategorien (zwei- felhafte sowie uneinbringliche Forderungen) eine Einzelwertbe- richtigung (EWB) beziehungsweise Abschreibung durchgeführt. Die geset
http://www.vdwaktuell.info/images/news/bilrug-checkliste.pdf
Zusätzlichen Angaben im Anhang nach $ 338 HGB brauchen. Kleinst-Genossenschaften nicht die Angabe nach S 338 Abs. 2. Nr. 2 HGB zu den Mitgliedern des. Vorstands und Aufsichtsrats. Sowie zum Vorsitzenden des Auf- sichtsrats vorzunehmen. — Sofern Kleinst-G
https://www.telekom.com/resource/blob/488740/2e0612edb8d036b6b72576ac313dde32/d...
31.12.2016 - 29 338. Gewinnrücklagen. 11. 9 538. 9 535. Bilanzgewinn. 3 795. 4 299. 55 446. 54 914. RÜCKSTELLUNGEN. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche .... Gemäß § 265 Abs. 2 S. 1 HGB werden für die Bilanz zum 31. Dezember ... Der Jahresabschluss
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_338/
Dritter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht · § 337 Vorschriften zur Bilanz · § 338 Vorschriften zum Anhang · § 339 Offenlegung. Vierter Abschnitt: Ergänz
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/anhang-nach-hgb-5312-o...
338 HGB), Angaben über die persönlich haftenden Gesellschafter im Falle von Kapitalgesellschaften & Co. i. S. d. § 264a HGB (Kerntaxonomie 6.1, Zeilen 5519–5521, vgl. § 285 Nr. 15 HGB) sowie die Angabe von Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesell
https://epub.uni-regensburg.de/8651/
14.07.2009 - Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und. Lagebericht, § 338 HGB. Vorschriften zum Anhang. Petersen, Karl, Zwirner, Christian und Froschhammer, Matthias (2009) § 336 HGB. Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und. Lagebericht, §
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/kirsch-360-bilr-ekommentar/289...
... 321a HGB · § 322 HGB · § 323 HGB · § 324 HGB · § 324a HGB · § 325 HGB · § 325a HGB · § 326 HGB · § 327 HGB · § 327a HGB · § 328 HGB · § 329 HGB · § 330 HGB · § 331 HGB · § 332 HGB · § 333 HGB · § 333a · § 334 HGB · § 335 HGB · § 335a HGB · § 335b HGB
http://www.kneissl24.com/zerspanung/bohren/bohrersaetze/metallbohrer-saetze/kun...
Kunststoffkoffer 43-tlg. HGB DIN 352 3-tlg. M3-M12 SE 25x9 M3-M12, 1 Lehre, 5 SE-Halter, 2 Windeisen 7x HSS-GK-Spiralbohrer DIN 338.