(1) An Stelle des gezeichneten Kapitals ist der Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder auszuweisen. Dabei ist der Betrag der Geschäftsguthaben der mit Ablauf des Geschäftsjahrs ausgeschiedenen Mitglieder gesondert anzugeben. Werden rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile in der Bilanz als Geschäftsguthaben ausgewiesen, so ist der entsprechende Betrag auf der Aktivseite unter der Bezeichnung "Rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile" einzustellen. Werden rückständige fällige Einzahlungen nicht als Geschäftsguthaben ausgewiesen, so ist der Betrag bei dem Posten "Geschäftsguthaben" zu vermerken. In beiden Fällen ist der Betrag mit dem Nennwert anzusetzen. Ein in der Satzung bestimmtes Mindestkapital ist gesondert anzugeben.
(2) An Stelle der Gewinnrücklagen sind die Ergebnisrücklagen auszuweisen und wie folgt aufzugliedern:
(3) Bei den Ergebnisrücklagen sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert aufzuführen:
(4) Kleinstgenossenschaften, die von der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 266 Absatz 1 Satz 4 Gebrauch machen, haben den Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder sowie die gesetzliche Rücklage in der Bilanz im Passivposten A Eigenkapital wie folgt auszuweisen:
Davon:
Geschäftsguthaben der Mitglieder gesetzliche Rücklage.
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http://www.prof-skopp.de/uploads/File/00000SA1.ppt
Handelsgesetzbuch (HGB): Kaufmannseigenschaft. §§ 238 - 337 Handelsgesetzbuch (HGB): handelsrechtliche Buchführungspflicht. § 140, §142 Abgabenordnung (AO): steuerrechtliche Buchführungspflicht. 8. Handelsrechtliche Buchführungspflicht. Jeder Kaufmann is
https://www.ruhr-uni-bochum.de/mam/universaal/content/preisliste.pdf
Auditorium Maximum (Audimax). H 1. 162 m². 160. 226,00 €. H 3. 162 m². 160. 226,00 €. Gebäude G-Reihe (GA, GB, GC). HGA 10. 312 m². 337. 434,00 €. HGA 20 / 30. 147 m². 114. 205,00 €. HGB 10. 312 m². 337. 434,00 €. HGB 20 / 30 / 40 / 50. 147 m². 114. 205,
https://www.aclanz.de/wp-content/uploads/2017/11/ArbRB-111-2017-11-337-338.pdf
Fundstelle: ArbRB 2017, 337-338. Normen: § 60 HGB, § 61 HGB, § 249 BGB, §. 287 ZPO. Zitiervor- schlag: ArbRB 2017, 337-338. Titelzeile. Abwerbung von Mandanten im laufenden Arbeitsverhältnis: Entgangener Umsatz gleich entgangener Gewinn? Vorinstanz zu 18
http://www.genossenschafts-handbuchdigital.de/.download/99716/gh_k_03010_033_an...
Kleinstgenossenschaften auch weiterhin in der Bilanz im Passivposten A. Eigenkapital gesondert ausweisen müssen. Dies ordnet § 337 Abs. 4 HGB ausdrücklich an. 2. Gliederung der Bilanz. 3 a) Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach § 266 HGB (vgl. die
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_ja_hgb_kapitel1.pdf
spezifische Vorschriften verankert wurden (§§ 336-339 HGB). Es bestehen Ab- weichungen insbesondere im Bereich des Eigenkapitals (Geschäftsguthaben, Er- gebnisrücklagen, § 337 HGB) und des Anhangs (weitere Pflichtangaben und Ein- schränkungen hinsichtlic
https://www.kreissparkasse-eichsfeld.de/content/dam/myif/ksk-eichsfeld/work/dok...
nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319-337 SolvV .... HGB. Handelsgesetzbuch. IAS. International Accounting Standards. InstitutsVergV. Instituts-Vergütungsverordnung. IBRA. Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal ... Das Ergänzungskapital der Sparkasse b
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_337/
Dritter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht · § 337 Vorschriften zur Bilanz · § 338 Vorschriften zum Anhang · § 339 Offenlegung. Vierter Abschnitt: Ergänz
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/kirsch-360-bilr-ekommentar/337...
Ab 1.1.2016§ 337 Vorschriften zur Bilanz(I.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 17.7.2015, BGBl. I 2015, 1245: mit Wirkung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, Abs. 4 angefügt. (1) 1An Stelle des gezeichneten Kapitals ist der
http://gesatz.de/gesetze.aspx?gesetz=337-HGB
337 HGB Abs. 1 Satz 1 HGB(1) An Stelle des gezeichneten Kapitals ist der Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder auszuweisen.§ 337 Abs. 1 Satz 2 HGBDabei ist der Betrag der Geschäftsguthaben.
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/genossenschaften-besonderhei...
Die Bilanz einer Genossenschaft gleicht in ihrer Form im Wesentlichen der einer jeden Kapitalgesellschaft. § 337 HGB beinhaltet jedoch Normen, die die Besonderheiten im Ausweis des Geschäftsguthabens und der Rücklagen einer Genossenschaft betreffen. Gesc
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/handelskaufgewaehr.htm
HGB Sonderreglungen. Abweichend von der Regelung im ADHGB (Artt. 337 ff.) enthält das HGB nur noch einige wenige Extraregelungen, die den besonderen Bedürfnissen des Handelsverkehrs gerecht werden sollen. Diese Spezialregeln treten ergänzend neben das Ka