(1) Das Bundesamt für Justiz übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidungen nach § 334 Absatz 2a.
(2) In Strafverfahren, die eine Straftat nach § 333a zum Gegenstand haben, übermittelt die Staatsanwaltschaft im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage der Abschlussprüferaufsichtsstelle die das Verfahren abschließende Entscheidung. Ist gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln.
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https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Neu/Lesefassung_der_vom_Regierungsentwur...
18.12.2015 - vertretungsberechtigten Organe der persönlich haftenden Gesellschafter zu richten. Es kann auch gegen die offene Handelsgesellschaft oder gegen die Kommanditgesellschaft gerichtet werden. § 335a ist entsprechend anzuwenden. § 335c HGB - Mitt
https://www.genossenschafts-handbuchdigital.de/.download/131237/gh_k_03010_153....
Die Vorschrift ist § 335c HGB nachge- bildet. (BT-Drucksache 18/7219, S. 63). II. Mitteilungspflichten. 1. bei Bußgeldentscheidungen nach § 152 Abs. 1a GenG. 2 Ist gegen ein Mitglied des Prüfungsausschusses oder des Aufsichtsrats einer kapitalorientierte
https://www.vw-online.eu/fileadmin/redaktion/Dokumente/Buecher/ISBN_978-3-406-6...
Ergänzende Vorschriften für Kapital- gesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommandit- gesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandels- gesellschaften..................................................
http://www.heribert-hirte.de/images/Gesetzesvorhaben/AReG/AREG_StlN_RegE_Deutsc...
19.02.2016 - 404a, 405, 407a AktG-E und §§ 333a, 334, 335c HGB-E (Sanktionen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss):. Regelung der Sanktionen für Aufsichtsrats- oder Prüfungsausschussmitglieder von. Unternehmen von öffentlichem Interesse zutreffend nunmehr
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Baumbach-Handelsgesetzbuch-...
I. Dieser Kommentar erscheint nunmehr in der 37. Auflage. Seit der 24. Auflage. 1980, die als Übergangsauflage mitbetreut wurde, haben sich das HGB und die handelsrechtlichen Nebengesetze enorm verändert. Dem tragen drei im Verlag. C. H. Beck erschienene
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a199167.htm
17.06.2016 - (1) Das Bundesamt für Justiz übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidungen nach § 334 Absatz 2a. (2) In Strafverfahren, die eine Straftat nach.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
335c HGB wurde mit dem AReG neu in das HGB eingefügt und dient der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, 30a Abs. 1b, 30c und 30f der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Diese sehen die Veröffentlichung verhängter rechtskräftiger Sanktionen für Verstöße ge
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/hgb323.htm
335c Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle. (1) Das Bundesamt für Justiz übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidungen nach § 334 Absatz 2a. (2) In Strafverfahren
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Vierter Unterabschnitt: Offenlegung, Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers. 325-329. Fünfter Unterabschnitt: Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften. 330. Sechster Unterabschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungs
http://www.aok-business.de/nc/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anz...
19.04.2017 - Gesetze > H > HGB - Handelsgesetzbuch > §§ 238 - 342e, Drittes Buch - Handelsbücher > §§ 264 - 335c, Zweiter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellsc