(1) Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
(2) Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in Absatz 1 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, daß der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Diese Vermutung gilt im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nicht bei außergewöhnlich großem Verlust.
(3) Der Frachtführer kann sich auf Absatz 1 Nr. 1 nur berufen, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Frachtführer besondere Weisungen des Absenders im Hinblick auf die Beförderung des Gutes nicht beachtet hat.
(4) Ist der Frachtführer nach dem Frachtvertrag verpflichtet, das Gut gegen die Einwirkung von Hitze, Kälte, Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, Erschütterungen oder ähnlichen Einflüssen besonders zu schützen, so kann er sich auf Absatz 1 Nr. 4 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Auswahl, Instandhaltung und Verwendung besonderer Einrichtungen, getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(5) Der Frachtführer kann sich auf Absatz 1 Nr. 6 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
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18.07.2009 - vertraglich, gesetzlich (zB § 25 HGB) ... zB Kaufpreiszahlungspflicht im Getränkebeispiel (da § 427 nur Auslegungsregel). Gesamtschulden, §§ 421-427 BGB. zB §§ 427, 769, 840. Gemeinschaftliche Schulden (gesetzlich nicht geregelt. zB Verpflic
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06.04.2016 - Stundenübersicht für das Sommersemester 2016 (Stand 06.04.16) - bei Abweichungen gilt die Version in LSF! V: Vorlesung - P: Proseminar - S: Seminar - Ü: Übung - K: Kolloquium. (427) = Seminarraum Ludwigstr. 31 HGB = Hauptgebäude (Geschwister
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08.02.2016 - Dazu regelt § 427 HGB besondere Haftungsausschlussgründe: (1) Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1
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Haag/Löffler. Besondere Haftungsausschlussgründe. § 427 HGB Besondere Haftungsausschlussgründe. (1). Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefa