Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben, so kann sich auch jener auf die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
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http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
Anspruch genommen, so gilt für diese § 436 entsprechend. § 438 Schadensanzeige. (1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der. Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätesten
http://www.umzugs-lauer.de/fileadmin/Downloads/Auszug_HGB_Frachtgeschaeft.pdf
Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) zum "Vierten Abschnitt- Frachtgeschäft" mit den für den Umzugsvertrag wichtigen Vorschriften in der ab 1. 7.1998 geltenden ... Abs. 4 und die §§ 434 bis 436 sind entsprechend anzuwenden. (2) Hat bei der Verursachung
http://www.fels-heidelberg.de/sites/default/files/fels_agb_und_haftungsinformat...
Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB. Risikoträger: ... Auf die Ausführung des Umzugsauftrages finden die gesetzlichen Bestimmungen von § 451 des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit ..... (4) Werden die Leute des ausführenden Frachtführers in Anspruc
http://www.swift-logistik.de/online/wp-content/uploads/pdf/Paragrafen-Sammlung....
zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. HGB § 436. Haftung der Leute. Werden Ansprüche aus au
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
430 Schadensfeststellungskosten. § 431 Haftungshöchstbetrag. § 432 Ersatz sonstiger Kosten. § 433 Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden. § 434 Außervertragliche Ansprüche. § 435 Wegfall der Haftungs-befreiungen und -begrenzungen. § 436 Haft
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_436/
Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften. § 436 Haftung der Leute. 1Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben,
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p436
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Schütz. Zitiervorschlag, Schütz in Straube, HGB3 § 436 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
https://www.brennecke-partner.de/436-HGB-Haftung-der-Leute_108338
Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der.
http://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-abschleppen-mit-beschraen...
Gleiches gilt für seinen Angestellten (§ 436 HGB). 2. Die Haftung geht nur auf Wertersatz; Ersatz von Mietwagenkosten wird nicht geschuldet (OLG Düsseldorf, 13.11.00, 1 U 270/99, rkr.). (Abruf-Nr. 010046). Sachverhalt. Der Kläger war ADAC-Mitglied und In
http://www.beck-shop.de/staub-handelsgesetzbuch-hgb-band-12-407-424-436-442/pro...
Staub, Handelsgesetzbuch: HGB, Band 12: §§ 407-424; 436-442, 2014, Buch, Kommentar, 978-3-89949-418-1, portofrei.