(1) Der Befrachter hat dem Verfrachter alle Urkunden zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung, vor der Ablieferung erforderlich sind.
(2) Der Verfrachter ist für den Schaden verantwortlich, der durch Verlust oder Beschädigung der ihm übergebenen Urkunden oder durch deren unrichtige Verwendung verursacht worden ist, es sei denn, der Schaden hätte durch die Sorgfalt eines ordentlichen Verfrachters nicht abgewendet werden können. Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Eine Vereinbarung, durch die die Haftung erweitert oder weiter verringert wird, ist nur wirksam, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wird, auch wenn sie für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen wird. Eine Bestimmung im Konnossement, durch die die Haftung weiter verringert wird, ist jedoch Dritten gegenüber unwirksam.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/026/1402697.pdf
16.02.2000 - Die für kleine Schif fe im Sinne des § 487a HGB und für Lotsen nach § 487c. HGB geltenden Haftungshöchstbeträge werden in Anpassung an das Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschrän- kung der Haftung für Se
https://www.thyssenkrupp.com/media/investoren/berichterstattung_publikationen/a...
515. 99,95 %. 39 Aufstellung ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN zum 30.09.2013 (§ 313 HGB). A. Voll konsolidierte ...... 336. Vermögensverwaltungsgesellschaft TAUS mbH, Grünwald. 6.741. 100,00. 487. 337. Vermögensverwaltungsgesellschaft Xtend mbH, Grünwa
http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1213785181.pdf
Ansprüche auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung. (5) Ergänzend zu den Bestimmungen des Haftungsbeschränkungsübereinkommens und des. Haftungsübereinkommens von 1992 gelten die §§ 487 bis 487e. § 487. (1) Das Haftungsbeschränkungsübereinkommen (§ 486
http://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/No...
mensregister (EHUG)' hat die Regelungen des § 15 HGB bis auf eine Detailän ... Außerdem hat das EHUG einen neuen § 11 HGB gebracht, der positive Publi ...... Geschäftspartner die Möglichkeit einer Informa tion in ihrer Sprache zu bieten. +7 Schmidr-Kesse
https://www.bremerlandesbank.de/fileadmin/user_upload/BLB_OB_2015_V_2.0_mit_A_n...
30.06.2015 - Der Offenlegungsbericht tritt als zusätzliches Dokument neben den Geschäftsbericht der Bremer. Landesbank. Basis der quantitativen Angaben des vorliegenden Berichts ist das HGB, das zum. Berichtsstichtag die Grundlage für die Erstellung von
http://www.buzer.de/s1.htm?a=487-487e&ag=3486
(1) Der Befrachter hat dem Verfrachter alle Urkunden zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung, vor der Ablieferung erforderlich sind. (2) Der Verfrachter ist.
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al37930-0.htm
25.04.2013 - Text § 487 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9e8ak6.html
Die Regelungen werden ergänzt durch zwei Haftungsvorschriften: § 487 Abs. 2 HGB begründet eine Haftung des Verfrachters für Verlust oder Beschädigung der ihm übergebenen Urkunden und deren unrichtige Verwendung und § 488 HGB eine Haftung des Befrachters
https://openjur.de/g/hgb/486.html
... 485 See- und Ladungstüchtigkeit · § 486 Abladen. Verladen. Umladen. Löschen · § 487 Begleitpapiere · § 487a · § 487b · § 487c · § 487d · § 487e · § 488 Haftung des Befrachters und Dritter · § 489 Kündigung durch den Befrachter · § 490 Rechte des Verf
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Rz. 487 Generell gelten für den Bilanzansatz im KA die Bilanzierungsvorschriften des MU. Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die VG, Schulden und RAP sowie die Erträge und Aufwendungen der in den KA einzubeziehenden Unt unabhängig von ihrer Berücksichtigun