(1) Bewirkt der Befrachter die Abladung des Gutes nicht oder nicht vollständig innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit, so kann der Verfrachter dem Befrachter eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer das Gut abgeladen werden soll.
(2) Wird das Gut bis zum Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist nicht abgeladen oder ist offensichtlich, dass die Abladung innerhalb dieser Frist nicht bewirkt werden wird, so kann der Verfrachter den Vertrag kündigen und die Ansprüche nach § 489 Absatz 2 geltend machen.
(3) Wird das Gut bis zum Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist nur teilweise abgeladen, so kann der Verfrachter den bereits verladenen Teil des Gutes befördern und die volle Fracht sowie Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm durch das Fehlen eines Teils des Gutes entstehen. Von der vollen Fracht ist jedoch die Fracht für die Beförderung desjenigen Gutes abzuziehen, welches der Verfrachter mit demselben Schiff anstelle des nicht verladenen Gutes befördert. Soweit dem Verfrachter durch das Fehlen eines Teils des Gutes die Sicherheit für die volle Fracht entgeht, kann er außerdem eine anderweitige Sicherheit verlangen.
(4) Der Verfrachter kann die Rechte nach Absatz 2 oder 3 auch ohne Fristsetzung ausüben, wenn der Befrachter oder der in § 482 Absatz 2 genannte Dritte die Abladung ernsthaft und endgültig verweigert. Er kann ferner den Vertrag nach Absatz 2 auch ohne Fristsetzung kündigen, wenn besondere Umstände vorliegen, die ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
(5) Dem Verfrachter stehen die Rechte nicht zu, soweit das Gut aus Gründen, die dem Risikobereich des Verfrachters zuzurechnen sind, nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit abgeladen wird.
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Inhalt (nach HGB): Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum; Ziel (nach HGB): Ausweis des ..... von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des
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31.12.2016 - 14 832. (46 181). INR b). 19. ClickandBuy Holding GmbH, Darmstadt. 100,00. 25 000. EUR. 33 025. 0. EUR a) e). 20. ClickandBuy International Limited, Milton Keynes. 1.19. 100,00. 1 301 008. GBP. 6 310. (14 402). EUR e). 21. Combridge S.R.L.,
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ein uneingeschränktes Änderungsrecht des Verwenders, ohne dass der Kunde vorhersehen kann, unter welchen. Voraussetzungen und in welcher Höhe ihn höhere Entgelte treffen, verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot (etwa. BGH XI ZR 8/99, WM 1999, 2545). V
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01.05.2016 - Portigon AG. WKN 836 490 a. Emittent: Portigon AG (vormals WestLB AG). • Entstand durch den Zusammenschluss der Rheinische Girozentrale und Provinzialbank und der Landesbank für Westfalen ... Angewandte Rechnungslegungsvorschriften: HGB. • G
https://www.idw.de/blob/43992/ef9f052815a877a6469e26e4464f9271/down-idweps480-b...
6 321 HGB darstellen muss und die Bescheinigung integraler. Bestandteil des Berichts sein muss. 9. Formulierung im Prüfungsvermerk. Im Bestätigungsvermerk nach IDW PS 400 lautet der erste Satz des Prüfungsurteils „Meinel. Unsere Prüfung hat zu keinen Ein
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/vorfaelligkeits...
490 Abs. 2 Satz 3 BGB enthält die Legaldefinition der Vorfälligkeitsentschädigung. § 490 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB regeln die Voraussetzungen des vorzeitigen Kündigungsrechts seitens des Kreditnehmers. Bei Verbraucherdarlehen gilt § 502 Abs. 1 BGB: Hier wi
https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9e8ak6.html
In enger Anlehnung an das allgemeine Frachtrecht sind in § 490 HGB die Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung, in § 491 HGB das Recht des Befrachters und des Empfängers, nachträglich Weisungen zu erteilen sowie in § 492 HGB die Rechtsfolgen von Be
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.
http://www.bca.de/content/werte-die-f%C3%BCr-werte-stehen-0
Name des Unternehmens: BCA AG. Gründungsjahr: 1985. Gesellschaftsform: Aktiengesellschaft. Ende des Geschäftsjahres: 31. Dezember. Rechnungslegungsart: Abschluss nach HGB. Grundkapital: 4.679.490,00 Euro. Anzahl der Aktien: 4.679.490. Vorstand: Rolf Schü
https://club.computerwissen.de/qa/druckertreiber-installation-fuer-canon-mx490-...
15.12.2017 - Hallo HGB, den Treiber müssten Sie schon über das terminal installieren. Treiber über Ubuntu Software sind normalerweise nicht die des Herstellers.Es sei denn Sie verwenden die PPA ppa:michael-gruz/canon-trunk mit den vorkonfigurierten Paket