Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 74 bis 75c zum Nachteil des Handlungsgehilfen abgewichen wird, kann sich der Prinzipal nicht berufen. Das gilt auch von Vereinbarungen, die bezwecken, die gesetzlichen Vorschriften über das Mindestmaß der Entschädigung durch Verrechnungen oder auf sonstige Weise zu umgehen.
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http://www.fachanwaeltinnen.de/minfo/September2003.doc
Unverbindlichkeit führt dagegen nur dazu, dass sich der ArbGeb auf die abweichende Vereinbarung nicht berufen kann (§ 75d HGB) und es dem ArbN überlassen bleibt, ob er sich gegen Zahlung der Karenzentschädigung an das Wettbewerbsverbot hält oder entschäd
https://d-nb.info/106986692X/04
74a HGB auf indi rekte Wettbewerbsbeschränkungen. 133. III. Das Umgehungsverbot des § 75d Satz 2 HGB. 135. IV. Das Verbot von Kündigungserschwerungen nach. § 622 Abs. 6 BGB. 140. V. Die Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. 141. VI. Sittenwidrigkeits
http://www.allenovery.com/SiteCollectionDocuments/Praxiswissen%20Arbeitsrecht%2...
17.06.2014 - Gewerbe. Gleichwohl finden diese Regelungen für die inhaltliche und formelle Ausgestaltung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten mit. Arbeitnehmern gemäß § 110 S. 2 GewO entsprechend. Anwendung; sie sind gemäß § 75d HGB zu Gunsten des. A
https://www.wipo.uni-freiburg.de/dateien/oldsemesters/ws_20092010/bgb/skript-hg...
Gesetzliches Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit, §§ 60 f. HGB. Fürsorgepflicht, § 62 HGB; Gehaltszahlung, § 64 HGB, Zeugnis, § 73 HGB bei Provisionen Anwendung der §§ 87 ff. HGB (§ 65 HGB). Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur §§ 74 – 75d
https://www.wpk.de/uploads/tx_templavoila/WPK_Magazin_1-2015_Rechtsprechung_01....
11.12.2013 - Für die Amtliche Sammlung: Nein. Entscheidungsstichworte: Mandantenübernahmeklausel - Arbeitgeberwechsel. Gesetze: HGB §§ 74, 75d Satz 2; BRAO § 43a Abs. 2. Leitsätze: keine. Offizieller Wortlaut der im WPK Magazin 1/2015 in redaktionell übe
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Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) – Oetker / Bergmann / Boesche / et al. schnell und portofrei erhältlich ... Handelsgesetzbuch. (HGB). Herausgegeben von. Dr. Hartmut Oetker. Universitätsprofessor an der Universität zu Kiel. Richter am Thüringer Ober
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_75d/
18.07.2017 - 75d Unabdingbarkeit. 1Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 74 bis 75c zum Nachteil des Handlungsgehilfen abgewichen wird, kann sich der Prinzipal nicht berufen. 2Das gilt auch von Vereinbarungen, die bezwecken, die ge
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48542.htm
(1) Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, daß er die in der Vereinbarung übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe versprochen, so kann der Prinzipal Ansprüche nur nach Maßgabe der Vorschriften des § 340.
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeig...
75d HGB - Nachteilige Vereinbarungen bei Wettbewerbsverbot. 1Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 74 bis 75c zum Nachteil des Handlungsgehilfen abgewichen wird, kann sich der Prinzipal nicht berufen. 2Das gilt auch von Vereinbarun
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1b-individualarbeits...
HGB auf den Geschäftsführeranstellungsvertrag zu übertragen sind. In Betracht kommt insbesondere eine Anwendbarkeit der § 74c HGB, § 75a HGB und § 75 Abs. 1 HGB, nicht aber der die Karenzentschädigung regelnden Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB oder des aus
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Wettbewerbsverbot-nach-Beendigung-des-A...
Die Vorschriften der §§ 74 – 75 c HGB können nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgedungen oder sonst umgangen werden (§ 75 d HGB). Insbesondere ein - auch mehrere Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrags verein