§ 55 Abs. 4 gilt auch für einen Handlungsgehilfen, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebes des Prinzipals für diesen Geschäfte zu vermitteln. Eine Beschränkung dieser Rechte braucht ein Dritter gegen sich nur gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen mußte.
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13.02.2017 - Außendienstmitarbeiter mit Vermittlungsvollmacht §§ 75g und 75h Abs. 1 sowie 91 Abs. 2 und 91a Abs. 1 HGB. § 8 Handelsgeschäfte. I. Allgemeine Vorschriften §§ 343 bis 372 HGB. 1. Definition des Handelsgeschäfts § 343 Abs. 1 HGB. 2. Besonderh
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[betrifft u.U. ein Kleingewerbe i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB oder kein Gewerbe ... aber § 3 Abs. 1 HGB wenn ja, § 2 Satz 2 HGB. Eintragungsantrag. Eintragung: Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten. Löschungsantrag. (jetzt) großes UN. (jetzt) kleines UN .....
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Handelsgesetzbuch. HGB. Ausfertigungsdatum: 10.05.1897. Vollzitat: "Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, ...... 75g. § 55 Abs. 4 gilt auch für einen Handlungsgehilfen, der damit betraut ist, außerhalb des. Bet
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Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) – Oetker / Bergmann / Boesche / et al. schnell und portofrei erhältlich ... Handelsgesetzbuch. (HGB). Herausgegeben von. Dr. Hartmut Oetker. Universitätsprofessor an der Universität zu Kiel. Richter am Thüringer Ober
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Kommentar zum. Handelsgesetzbuch. (HGB). Herausgegeben von. Dr. Hartmut Oetker. Universitätsprofessor an der Universität zu Kiel. Richter am Thüringer Oberlandesgericht. 4. Auflage 2015 ...
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Vermittlungsbevollmächtigte dürfen Geschäfte nur vermitteln, nicht aber abschließen. Auch eine Entgegennahme von Erklärungen ist nur aufgrund besonderer Bevollmächtigung möglich. Fehlt diese, gilt gemäß § 75g i.V.m. § 55 Abs. 4 HGB wie bei dem Abschlussv
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In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
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75g enthält eine spezielle Regelung für Handlungsgehilfen, die auf andere Arbeitnehmer nicht anzuwenden ist. Die Vorschrift erweitert in Satz 1 durch Verweisung auf § 55 Abs. 4 HGB die Rechte und Befugnisse des Handlungsgehilfen, der für den Arbeitgeber
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18.07.2017 - ... 75f Rücktrittsrecht bei Sperrabrede · § 75g Bevollmächtigung von Handelsvertretern im Außendienst · § 75h Wirksamkeit von Geschäften bei fehlender Vertretungsmacht · §§ 76 bis 82 (weggefallen) · § 82a Vereinbarung eines Wettbewerbsverbot
http://www.anwaltundgut.de/gesetze/HGB/HGB%20%A7%2075g.html
HGB § 75g. [ Auszug: § 55 Abs. 4 gilt auch für einen Handlungsgehilfen, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebs des Prinzipals für diesen Geschäfte zu vermitteln. Eine Besch ... ] Handelsgesetzbuch. [ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch