(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für
(2) Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.
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http://www.prof-skopp.de/uploads/File/GP%2012.ppt
249 HGB. 5. Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer. Bubi12. Begriff und Arten der Rückstellungen. 12. Bilanzierung von Schulden. 12.2 Rückstellungen. Verpflichtungen des Unternehmens; Grund ungewiss; Höhe ungewiss; Ursache der Schuld oder Last im (in) a
https://www.pkf-fasselt.de/media/public/db/media/100/2010/01/314/pkf10-spezial_...
01.01.2010 - nach § 249 Abs. 2 HGB a. F.: Bislang konnten durch die Bildung von. Aufwandsrückstellungen geballt entstehende Aufwendungen zeitlich verteilt werden. Dieses Wahlrecht wurde durch die Streichung des. § 249 Abs. 2 HGB a. F. abgeschafft (zur Ge
http://shop.ruw.de/buecher/zusatzdokumente/4252_9783800550401_leseprobe.pdf
Rückstellungspassivierung in § 249 HGB konkretisiert, indem es einen Katalog von Rückstellungen aufzählt, die einer Ansatzpflicht unterliegen. Rückstellungsarten. Gesetzliche. Regelung. (1) Rückstellungen für „ungewisse. Verbindlichkeiten“. § 249 Abs. 1.
http://www.fachliteratur.de/upload/2/278817.pdf
249 Rückstellungen. Bertram gliedschaft in einer Zusatzversorgungskasse: Bilanzierung nach HGB, IFRS und BilMoG-Entwürfen, BB 2008, S. 1383; HENCKEL, Praxishinweis zur Passi- vierung von Aufwand für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, BB. 2009, S.
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783954851317_ReadingSample_1.pdf
Der § 249 HGB, als zentrale Vorschrift für den Ansatz von Rückstellungen, führt abschließend die passivierungsfähigen Rückstellungen auf und schließt gleichzeitig die Bildung für andere als die genannten Zwecke ausdrücklich aus. Nach § 249 Abs.1 Satz 1 u
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/Betrifft-Unternehmen/Arbeitshilf...
Rückstellungen. HGB § 249. Petersen/Künkele, K.P./Zwirner. 229. Kategorie. Ansatzbeispiele. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche. Verpflichtungen. •. Anwartschaft. •. Altzusage. •. Pensionsähnliche Verpflichtung. •. Pensionsrückstellung. •. Vorruhes
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/rueckstellungen...
Zusammenfassung Überblick § 249 Abs. 1 HGB subsumiert unter Rückstellungen sowohl Schuldrückstellungen als auch bestimmte Aufwandsrückstellungen. Schuldrückstellungen umfassen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus
http://www.welt-der-bwl.de/R%C3%BCckstellungen
Zum anderen sind Rückstellungen (handelsrechtlich) für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB ). Rückstellungen gehören – neben den (sicheren) Verbindlichkeiten – zum Fremdkapital bzw. zu den Sc
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/IAS--IFRS--US-GAAP/BilMoG-und-das...
13.07.2009 - Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr ab dem vierten bis zum 12. Monat nachgeholt werden, dürfen nicht mehr gebildet werden, § 249 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. Ebenfalls wird die Bildung von Aufwandsrücks
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_249/
249 Rückstellungen [2]. (1) 1Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. 2Ferner sind Rückstellungen zu bilden für. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Rueckstellungen/Rueckstellungen-f...
21.10.2008 - Rückstellungen werden für künftige Verpflichtungen gebildet, die der Höhe und Fälligkeit nach zum Zeitpunkt der Bildung unbekannt sind. § 249 HGB regelt ihre Handhabung. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man z.B. Rückstellungen für droh