§ 251 HGB, Haftungsverhältnisse
Paragraph 251 Handelsgesetzbuch

Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zu vermerken; sie dürfen in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

AUSWIRKUNGEN DES BilRUG AUF ... - Domus AG

https://www.domus-ag.net/fileadmin/user_upload/Dokumente/AG/Aktuelles/Aktuelles...
zu vermerken (§ 337 Abs. 4 HGB). – Kleinstgenossenschaften brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn unter der Bi- lanz die Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB, der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsv

Der Anhang der kleinen Kapitalgesellschaft

http://stbv-bremen.de/uploads/media/PPP_Anhang_der_kleinen_Kapitalgesellschaft....
14.02.2013 - 14. Februar 2013. Der Anhang der kleinen Kapitalgesellschaft. 4. Angaben nach § 284 HGB. Katalog des § 285 HGB. Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB. Befreiungen des § 286 HGB. Pflichtangaben. Angaben, die in der Bilanz / GuV gemacht werden

Der Anhang zum Jahresabschluss - Hans-Böckler-Stiftung

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_ja_hgb_kapitel4.pdf
Angabe der Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB ge- genüber verbundenen Unternehmen. § 268 Abs. 7 HGB. X. X. X. Angabe für nach § 251 HGB unter der Bilanz oder nach. § 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB im Anhang ausgewiesene. Verbindlichkeiten und Haftungsverhäl

HGB direkt - PwC

https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt_ausgabe_3_juli-...
27.07.2014 - Angabe zu bestimmten Finanzinstrumenten in den Finanzanlagen. • Angaben zu den Pensionsrückstellungen. • Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an Investmentvermögen. • Angaben zu den Haftungsverhältnissen nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB. • Angab

BilRUG - Schaffer & Partner mbB

http://www.schaffer-partner.de/wp-content/uploads/2015_09_01__MASO_BILRUG.pdf
251 HGB sind künftig zwingend im Anhang darzustellen. Die bisherigen. Angabepflichten wurden erweitert, künftig sind neben dem Davon-Vermerk gegenüber verbundenen Unter- nehmen auch Davon-Vermerke zu Haftungsverhältnissen betreffend die Altersversorgung


Webseiten zum Paragraphen

Haftungsverhältnisse: Bilanzvermerke | ProFirma Professional ... - Haufe

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/haftungsverhael...
1 Begriff und gesetzliche Vorschriften 1.1 Begriff Rz. 1 Eine allgemeine Definition für Haftungsverhältnisse enthält weder das HGB noch das AktG noch das GmbG. § 251 HGB klassifiziert für vier Haftungsverhältnisse – abschließende Aufzählung – es sind Ver

Gesellschaftsrecht | Der Ausweis „unter der Bilanz“ nach § 251 HGB

http://www.iww.de/gstb/schwerpunktthema/gesellschaftsrecht-der-ausweis-unter-de...
26.04.2012 - PRAXISHINWEIS | Die Aufzählung in § 251 HGB ist abschließend (so die allgemeine Meinung, vgl. Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, § 251 Rn. 50). Der abweichenden Ansicht von Ellrott (Beck'scher Bilanzkommentar, § 251 Rz. 50), wonach es geboten sein

Eventualverbindlichkeiten / Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB ...

http://welt-der-bwl.de/Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten Definition. Eventualverbindlichkeiten sind dem Namen nach Verbindlichkeiten, die nur eventuell zum Tragen kommen — deshalb werden sie auch nicht als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in der Bilanz passiviert, sondern ledigli

Definition » Haftungsverhältnisse « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/haftungsverhaeltnisse.html
... Haftungsverhältnisse unterliegen dem Grundsatz eingeschränkter Angabepflicht; somit kann die Vermerkpflicht bei bestimmten Voraussetzungen wie z.B. bei Bagatellfällen entfallen. Haftungsverhältnisse sind unter dem Strich (Bilanz) zu vermerken, sofern

HGB § 251 Haftungsverhältnisse - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_251/
19.12.1985 - 251 Haftungsverhältnisse. 1Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistun


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute › Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß › Zweiter Titel: Ansatzvorschriften › § 251

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 251 HGB
    § 251 Abs. 1 HGB oder § 251 Abs. I HGB

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