§ 255 HGB, Bewertungsmaßstäbe
Paragraph 255 Handelsgesetzbuch

(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.


(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.


(2a) Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens sind die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach Absatz 2. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen.


(3) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands.


(4) Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder nach Satz 1 noch nach Satz 2 ermitteln, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 4 fortzuführen. Der zuletzt nach Satz 1 oder 2 ermittelte beizulegende Zeitwert gilt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinn des Satzes 3.


Benachbarte Paragraphen


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Klausurteil: Buchführung und Bilanzierung (30 Punkte)

https://wiwi.hs-duesseldorf.de/personen/nico.heuing/Documents/UEbungsklausur_mi...
Bewertung mit den Herstellungskosten (Bewertungsuntergrenze) bzw. niedrigerer beizulegender Wert. Definition der Herstellungskosten vgl. § 255 II, III HGB, beachte Bewertungswahlrechte, hier keine Angaben. Beachtung des strengen Niederstwertprinzips nach


PDF Dokumente zum Paragraphen

Aktivierung von Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB

https://www.uni-frankfurt.de/61050915/Aktuelles_Handelsrecht_2010_LPR.pdf
255 Abs. 2 HGB. Seewald – AktHR 2010. 30. A. Vorbemerkung. Der § 255 HGB regelt für Aktiva die wichtigsten Bewertungsmaßstäbe, die. AK und HK. Durch das BilMoG wurde die bisherige Überschrift „Anschaf- fungs- und Herstellungskosten“ durch „Bewertungsmaßs

ABC der Anschaffungskosten - Bundesanzeiger Verlag

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/Betrifft-Unternehmen/Arbeitshilf...
255 HGB. Bewertungsmaßstäbe. 458. Richter/Künkele, K.P./Zwirner. Abfindung: Nachträgliche AK liegen insb. dann vor, wenn der Erwerber eines Grundstücks Auf- wendungen zu tragen hat, um Übertragungsansprüche Dritter am Grundstück zu vermeiden.1. Aufwendun

HGB § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=2266
HGB § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten. (1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem. Vermögensgegenstand einze

Herstellungskosten nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS

http://www.klaus-gach.de/dateien/bubi/hkvergl.pdf
Herstellungskosten nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS. Herstellungskosten. Handelsrecht. Steuerrecht. IFRS. Materialeinzelkosten. Pflicht. (§ 255 Abs. 2 Satz 2. HGB). Pflicht. (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. i.V.m. § 255 Abs. 2 Satz. 2 HGB). Pflicht. (IAS

Haufe HGB Bilanz-Kommentar - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-648-05597-7_lsp.pdf
Außerdem wurde vereinbart, dass der Gefahrenübergang der Waren mit dem Zeitpunkt der Anlieferung beim Kunden erfolgen soll. Die Schaltschränke werden bei der B-KG auf Lager gelegt. Waschbusch. 623. Bewertungsmaßstäbe. § 255. 3. Vgl. ADS, 6. Aufl. § 255 H


Webseiten zum Paragraphen

Herstellungskosten in Form der wesentlichen Verbesserung nach ...

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/herstellungskosten-in-...
Leitsatz Eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung, die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu Herstellungskosten führt, ist gegeben, wenn drei der vier für den Gebrauchswert wesentlichen Bereiche (Heizungs-, Sanitär-, Elektro

Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB | Rechnungswesen - Welt ...

http://www.welt-der-bwl.de/Herstellungskosten
Definition Herstellungskosten. Werden Vermögensgegenstände nicht erworben, sondern durch das Unternehmen selbst hergestellt (v.a. die Produkte des Unternehmens), sind zunächst die Herstellungskosten der Wertmaßstab für den Ansatz in der Bilanz. Die Herst

Herstellungskosten nach § 255 II HGB - Bestandteile und Berechnung

https://www.wiwiweb.de/steuerbilanzen/bewertung/herstellung/hkbestandtei.html
Zu den Herstellungskosten gehören nach § 255 II HGB bestimmte Pflichtbestandteile (nämlich die Einzelkosten eines Vermögensgegenstandes) und Wahlbestandteile (nämlich bestimmte Gemeinkosten).

BFH: Umbau als Erweiterung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB

http://sis-verlag.de/archiv/einkommensteuer/rechtsprechung/6542-bfh-umbau-als-e...
14.08.2013 - BFH: Umbau als Erweiterung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Drucken. Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten - neben Anbau und Aufstockung - auch gegeben, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine n

§ 255 HGB - DER BETRIEB- Dokument - Owlit

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Ab 1.1.2016§ 255 Bewertungsmaßstäbe(I.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 17.7.2015, BGBl. I 2015, 1245: mit Wirkung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, Abs. 1 Satz 3 neu gefasst. (1) 1Anschaffungskosten sind die Aufwendunge


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute › Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß › Dritter Titel: Bewertungsvorschriften › § 255

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 255 HGB
    § 255 Abs. 1 HGB oder § 255 Abs. I HGB
    § 255 Abs. 2 HGB oder § 255 Abs. II HGB
    § 255 Abs. 3 HGB oder § 255 Abs. III HGB
    § 255 Abs. 4 HGB oder § 255 Abs. IV HGB
    § 255 Abs. 5 HGB oder § 255 Abs. V HGB

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