§ 451a HGB, Pflichten des Frachtführers
Paragraph 451a Handelsgesetzbuch

(1) Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsgutes.


(2) Ist der Absender ein Verbraucher, so zählt zu den Pflichten des Frachtführers ferner die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen wie die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes.


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Information über die Haftung des ... - Botan-Dienstleistungen

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Ich wir haben von den Informationen über die Haftung des Umzugsunternehmers gemäß § 451g HGB (S.2) und den Auszügen aus dem HGB-Frachtrecht (S.3+4) ... Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung gemäß § 431 (3) HGB auf das Dreifache des Frachtent


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Haftung nach HGB 451 ff - W. Niemann

http://www.wniemann.de/sites/default/files/Haftung-nach-HGB-451-ff.pdf
Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den. Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts andere

Gesetzestext HGB 451-451f - Wese-Umzüge

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Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den. Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts andere

HGB 4 Buch Handelsgesetzbuch 2013

http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen. § 451a Pflichten des Frachtführers. (1) Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und

Transportrecht im HGB.pdf

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451a Pflichten des Frachtführers. § 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 451c Haftung des Absenders in besonderen Fällen. § 451d Besondere Haftungsausschlußgründe. § 451e Haftungshöchstbetrag. § 451f

Handbuch des Transportrechts - Leseprobe - Beck Shop

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17.04.2015 - die allgemeinen Haftungsausschlussgründe nach § 427 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 HGB. Zu berücksichtigen ist, dass dem Verbraucher gegenüber der Frachtführer nach. § 451a Abs. 2 HGB selbst zur Verpackung und zur Kennzeichnung des Gutes ver- pflich


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 451a Pflichten des Frachtführers - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_451a/
Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 19.12.1985 (BGBl I S. 2355) mit Wirkung v. 1. 1. 1986. 2Anm. d. Red.: Der Vierte bis Siebente Abschnitt des Vierten Buches zu neuem Vierten bis Sechsten Abschnitt geworden gem. Gesetz v. 25.6.1998 (BGBl I S. 1588) mit

HGB § 451a Pflichten des Frachtführers | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/451a
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Transportrecht: Grundzüge des Lagerrechts | Kramer & Partner ...

http://www.anwaltskanzlei-online.de/2008/09/09/transportrecht-grundzuge-des-lag...
09.09.2008 - Rechte und Pflichten des Umzugsunternehmers und des Absenders: Der Pflichtmaßstab des § 451a ist gegenüber § 407 HGB erweitert. Beim Umzugsguttransport soll der Verbraucher besonders geschützt werden. Da es sich aber um dispositives Recht ha

Recht

http://www.ra-bubendorfer.de/styled-4/index.html
450 HGB Landessachrecht, CMNI (Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt vom 22 Juni 2001, BGBL 2007 II S. 298), ... Schadensort: zwingende §§ 451a – 451 h HGB, sodann: zwingende §§ 407-450, sodann Parte

§ 451a HGB: Pflichten des Frachtführers - LX Gesetze.

https://lxgesetze.de/gesetze/hgb/451a
451a HGB: Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsgutes.


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft › Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut › § 451a

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 451a HGB
    § 451a Abs. 1 HGB oder § 451a Abs. I HGB
    § 451a Abs. 2 HGB oder § 451a Abs. II HGB

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