(1) Abweichend von § 427 ist der Frachtführer von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
(2) Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in Absatz 1 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, daß der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
(3) Der Frachtführer kann sich auf Absatz 1 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
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Ich wir haben von den Informationen über die Haftung des Umzugsunternehmers gemäß § 451g HGB (S.2) und den Auszügen aus dem HGB-Frachtrecht .... 1. auf die in den §§ 451d und 451e sowie in dem Ersten Unterabschnitt vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Ha
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17.04.2015 - cc) Spezielle Haftungsausschlussgründe bei Güterschäden, § 451d HGB. Neben dem all- gemeinen Haftungsausschlussgrund nach § 426 HGB hält das Umzugsrecht einen Kata- log von speziellen Haftungsausschlussgründen in § 451d HGB bereit, welcher l
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Haftung des Absenders in besonderen Fällen. Abweichend von § 414 Abs. 1 Satz 2 hat der Absender der dem Frachtführer für Schäden nur bis zu einem Betrag von 620 Euro (1).je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des. Vertrages benötigt wird, Ersatz zu le
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Umzugsanmeldung. Anmeldung von Transporten und Umzüge unter umzuege@campus.fu-berlin.de oder 030 838 59498! 2. Terminplanung. Vorlaufzeiten ca. 2 Wochen bei kleineren Möbeltransporten und Umzügen ca. 4 Wochen bei Laborräumen, Schwerlasttransporte, Biblio
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451a Pflichten des Frachtführers. § 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 451c Haftung des Absenders in besonderen Fällen. § 451d Besondere Haftungsausschlußgründe. § 451e Haftungshöchstbetrag. § 451f
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451d Besondere Haftungsausschlussgründe. (1) Abweichend von § 427 ist der Frachtführer von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelste
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451d. Besondere Haftungsausschlußgründe. (1) Abweichend von § 427 ist der Frachtführer von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: ...
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Dies gilt laut § 451 d Nr. 5 2 HS HGB jedoch nur dann, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. Der Umzugsunternehmer hätte den Auftraggber
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der Umzugunternehmer i.S. von § 435 HGB den Schaden herbeigeführt hat; er den Verbraucher nicht auf die besonderen Haftungsausschlussgründe in § 451 d HGB und auf seine mit 620,00 EUR begrenzte Haftung hingewiesen hat und; nicht auf die Möglichkeit einer
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-642-12978-0_10.pdf
16 - Die Bestimmung zum Haftungsausschluss ist auf die besonderen Gefahren des. Umzugsguts zugeschnitten (§ 451d Abs. 1 HGB); sie greift nur ein, wenn der. Frachtführer alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen b