§ 451e HGB, Haftungshöchstbetrag
Paragraph 451e Handelsgesetzbuch

Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Der Umzugsunternehmer weist den Absender auf die Möglichkeit hin ...

http://kt-umzuege-transporte.de/wp-content/uploads/Haftungshinweise.pdf
Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch. Lieferfristüberschreitung entstehen (Obhutshaftung). Haftungsgrenzen. In § 451e HGB ist bestimmt, dass die Haftung für Verlust oder. Beschädigung auf 620 Euro je Kubikmeter benötigten Laderaumes b

HGB 4 Buch Handelsgesetzbuch 2013

http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
Stand 25.04.2013. Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. (3) Der Frachtführer kann sich auf Absatz 1 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden. Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. § 451e Haftungshöchstbetrag. A

Transportrecht - Paschke / Furnell, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Paschke-Transportrecht-9783406626982...
19.10.2011 - Kapitel. Der Umzugsvertrag. 141. Kommt der Frachtführer diesen Informationspflichten nicht nach, kann er sich auf die die Haftung des Frachtführers beschränkenden oder befreienden Bestimmungen der §§ 451d, 451e, 451f iVm 438. HGB sowie auf d

Transportrecht im HGB.pdf

http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
451a Pflichten des Frachtführers. § 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 451c Haftung des Absenders in besonderen Fällen. § 451d Besondere Haftungsausschlußgründe. § 451e Haftungshöchstbetrag. § 451f

informationen über die haftung des umzugsunternehmers

http://www.service-umzuege.de/files/44/haftungsbelehrung-stand-mai-2017.pdf
Der Umzugsunternehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB § 451 für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Lieferfristüberschreitung entstehe


Webseiten zum Paragraphen

Zitierungen von § 451e HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/v48940.htm
Zitierungen von § 451e HGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 451e HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

HGB § 451e Haftungshöchstbetrag - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_451e/
Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 19.12.1985 (BGBl I S. 2355) mit Wirkung v. 1. 1. 1986. 2Anm. d. Red.: Der Vierte bis Siebente Abschnitt des Vierten Buches zu neuem Vierten bis Sechsten Abschnitt geworden gem. Gesetz v. 25.6.1998 (BGBl I S. 1588) mit

§ 451 e Haftungshöchstbetrag / Zweiter Unterabschnitt Beförderung ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
OLG Düsseldorf (I-15 U 66/05) | Datum: 16.11.2005. Möglichkeit der Erschwerung der Schadensanzeige gemäß §§ 451f, § 438 Abs. 1 Satz 2 HGB bei einem Umzugsvertrag - Anforderungen an die Unterrichtung nach § 451g Satz 1 Nr. 2 HGB gegenüber einem Verbrauche

HGB – Gilgen & Co. GmbH

https://www.gilgen-umzuege.de/hgb/
451e. Haftungshöchstbetrag. Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Rechte und Regelungen im Transportgewerbe | Rechtliche ...

https://www.logistik-heute.de/Kompetenz-Logistik-Wissen-Know-How/7366/Rechtlich...
425 ff, HGB. Als besondere Bestimmungen kommen jedoch zur Anwendung: 1. Anstatt § 427 HGB ( besondere Haftungsausschlussgründe) - § 451 d HGB (besondere Haftungsbegrenzungen). 2. Anstatt § 431 I und II HGB (Haftungshöchstbetrag bei Verlust oder Beschädig


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft › Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut › § 451e

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 451e HGB
    § 451e Abs. 1 HGB oder § 451e Abs. I HGB

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