(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Ein Anspruch auf Provision besteht für ihn nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.
(2) Ist dem Handelsvertreter ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, so hat er Anspruch auf Provision auch für die Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung mit Personen seines Bezirks oder seines Kundenkreises während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.
(3) Für ein Geschäft, das erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist, hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision nur, wenn
(4) Neben dem Anspruch auf Provision für abgeschlossene Geschäfte hat der Handelsvertreter Anspruch auf Inkassoprovision für die von ihm auftragsgemäß eingezogenen Beträge.
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http://www.kanzlei-leising.de/Publikationen/Buchauszug_des_Handelsvertreters.pdf
Nach § 87c Abs. 2 HGB kann der Handelsvertreter bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm nach § 87 HGB Provision gebührt. Dies sind während des Vertrags vollzogene vermittelte Geschäfte und Nachbestellungen (§ 87 Abs
http://www.ra-meeser.de/pdf/Handelsvertreterrecht_Informationsblatt_Teil1.pdf
Bedeutsam sind diese Tatbestände vor allem im Hinblick auf den Provisionsanspruch des Handelsvertreters. Dieser entsteht erst mit Abschluss des Geschäftes (§ 87 Abs. 1. HGB), aufschiebend bedingt durch dessen Ausführung (§ 87 a HGB). Aber auch für seine
http://www.karsten-chudoba.de/wp-content/uploads/2013/10/BGH_VIII_ZR_31_07_Prov...
Leitsätze. 1. Die Bestimmung des § 87 a Abs. 2 HGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die Nichtleistung des Drit- ten darauf zurückzuführen ist, dass der Unternehmer seinerseits das Geschäft nicht ausführt, oder wenn die. Nichtleistung des Dritten auf vom U
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Anspruchsgrundlage §§ 87, 87 a HGB. 1. H = Handelsvertreter, nicht angestellter Handlungsgehilfe (+). 2. Vertragsschluss auf Tätigkeit des H zurückzuführen. Herbeiführung grundsätzlichen Kaufentschlusses genügt (+). 3. Ausführung des Geschäfts geschuldet
http://www.lenze-rae.de/fileadmin/user_upload/pdf/2012-03-07-Provisionsanspruch...
07.03.2012 - Bedingung, dass aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Handelsvertreters ein Vertrag zwischen Unternehmer und dem Kunden zustande kommt und zusätzlich der Unternehmer den Vertrag ausführt, §§ 87, 87 a HGB. In der Praxis stellt sich immer häu
https://info-handelsvertreterrecht.de/handelsvertreter/provision/
Eine anschließende Beendigung des Vertretervertrages vor Ausführung des Geschäftes beeinträchtigt die Forderung nicht. Der Handelsvertreter hat eine gefestigte Rechtsposition erlangt, die übertragen und gepfändet werden kann. Die aufschiebende Bedingung
https://www.vertriebsrecht.de/handelsvertreterrecht/rechtstipps/provisionen-wel...
Beauftragt ein Unternehmer einen Handelsvertreter in einem abgegrenzten Gebiet mit der Vermittlung von Geschäften mit den dort ansässigen Kunden und potentiellen Interessenten, begründet dies für den Handelsvertreter gemäß § 87 Abs. 2 HGB einen Anspruch
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_87a/
23.10.1989 - 87a Voraussetzungen für Provisionsanspruch [1]. (1) 1Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. 2Eine abweichende Vereinbarung kann getroffen werden, jedoch hat der Handels
http://www.paas-dallmann.de/de/veroeffentlichungen/details/Nichtauslieferungen_...
Liegen die Voraussetzungen des § 87a Abs. 3 Satz 1 HGB vor, so steht dem Handelsvertreter ein voller Provisionsanspruch auch bei Nichtauslieferung (einschließlich Teilauslieferung) der bestellten Ware bzw. Stornos oder Retouren zu. Dieser Provisionsanspr
http://www.arbeitsrecht-da.de/News/Provisionsanspruch_und_Ausgleichsanspruch_de...
Gem. §§ 87 III, 89 b I, II HGB haben Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen einen Anspruch auf Zahlung einer nachvertraglichen Provision und auf angemessenen Ausgleich...