§ 87c HGB
Paragraph 87c Handelsgesetzbuch

(1) Der Unternehmer hat über die Provision, auf die der Handelsvertreter Anspruch hat, monatlich abzurechnen; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate erstreckt werden. Die Abrechnung hat unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächsten Monats, zu erfolgen.


(2) Der Handelsvertreter kann bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm nach § 87 Provision gebührt.


(3) Der Handelsvertreter kann außerdem Mitteilung über alle Umstände verlangen, die für den Provisionsanspruch, seine Fälligkeit und seine Berechnung wesentlich sind.


(4) Wird der Buchauszug verweigert oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Abrechnung oder des Buchauszuges, so kann der Handelsvertreter verlangen, daß nach Wahl des Unternehmers entweder ihm oder einem von ihm zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen Einsicht in die Geschäftsbücher oder die sonstigen Urkunden so weit gewährt wird, wie dies zur Feststellung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Abrechnung oder des Buchauszugs erforderlich ist.


(5) Diese Rechte des Handelsvertreters können nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Der Buchauszug als Druckmittel des Handelsvertreters - RA-Leising.de

http://www.kanzlei-leising.de/Publikationen/Buchauszug_des_Handelsvertreters.pdf
Nach § 87c Abs. 2 HGB kann der Handelsvertreter bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm nach § 87 HGB Provision gebührt. Dies sind während des Vertrags vollzogene vermittelte Geschäfte und Nachbestellungen (§ 87 Abs

Aufsatz zu § 87c II HGB.pdf

http://www.gbs-law.de/dyn/mediaout.dhtml/-/server/Aktuelles_und_Wissenswertes/p...
05.10.2012 - Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB. 1. Zweck/Bedeutung des Buchauszugs. In Ergänzung der Provisionsabrechnung soll der Buchauszug den Handelsvertreter in die. Lage versetzen zu überprüfen, ob die Ver- provisionierung durch den Unternehmer ric

Anspruch auf Buchauszug nach unbeanstandet ... - Bayern.Recht

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01.03.2017 - Leitsätze: 1. Der Umstand, dass ein Handelsvertreter seine Provisionsabrechnungen früher nicht beanstandet hat, macht sein Verlangen, einen Buchauszug zu erhalten, nicht rechtsmissbräuchlich. (redaktioneller Leitsatz). 2. Die Erfüllung der V

Stufenklage - Anspruch auf Abrechnung von ... - Bayern.Recht

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26.10.2017 - HGB § 84, § 86 Abs. 2, § 87c Abs. 2. Leitsätze: 1. Aus einer bloßen Untätigkeit des Handelsvertreters darf nicht auf eine Kündigung des. Handelsvertretervertrages geschlossen werden. (redaktioneller Leitsatz). 2. Bei einer Berufung des Bekla

Streitiger Anspruch auf Buchauszug eines Handelsvertreters

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14.07.2016 - HGB § 87c, § 92 Abs. 3 S. 1. Leitsätze: 1. Der einem Handelsvertreter zustehende Buchauszug muss nur die Angaben enthalten, die nach der zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter geschlossenen Vereinbarung für die. Berechnung, die Hö


Webseiten zum Paragraphen

Anspruch auf Buchauszug gem. § 87c Abs. 2 HGB - Entstehen und ...

http://www.klerx-legal.com/2017/09/Anspruch-auf-Buchauszug-gem-87c-Abs-2-HGB-En...
08.09.2017 - Entstehen und Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges gem. § 87c HGB.

HGB § 87c Provisionsabrechnung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_87c/
18.07.2017 - ... 86b Delkredereprovision · § 87 Provisionspflichtige Geschäfte · § 87a Voraussetzungen für Provisionsanspruch · § 87b Provisionshöhe · § 87c Provisionsabrechnung · § 87d Ersatz der Aufwendungen · § 88 (weggefallen) · § 88a Zurückbehaltung

Kontrollrechte des Handelsvertreters ... - Paas & Dallmann

http://www.paas-dallmann.de/de/veroeffentlichungen/details/Kontrollrechte_des_H...
Das wichtigste und bedeutendste Kontrollrecht des Handelsvertreters ist der Buchauszugsanspruch gemäß § 87c Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB). In den Buchauszug, der vom vertretenen Unternehmen zu erstellen ist, müssen eine Vielzahl von Einzelangaben

§ 18 Handelsvertreterrecht / d) Abrechnung | Deutsches Anwalt Office ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/18-handelsvertreterr...
Die Abrechnung nach § 87c HGB ist ein abstraktes Schuldanerkenntnis des Unternehmers. Sie ist eine vollständige, klare und übersichtliche schriftliche Aufstellung der Geschäfte, aus denen dem Handelsvertreter nach Auffassung des Unternehmers Provisionsan

OLG Oldenburg, Urteil vom 4. April 2011 - Az. 13 U 27/10 - openJur

https://openjur.de/u/326705.html
04.04.2011 - Dezember 2004 nach § 88 HGB. Nach dieser Vorschrift verjährten Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis in vier Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden waren. Auch der Anspruch auf Buchauszug und die weiteren Inf


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Siebenter Abschnitt: Handelsvertreter › § 87c

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 87c HGB
    § 87c Abs. 1 HGB oder § 87c Abs. I HGB
    § 87c Abs. 2 HGB oder § 87c Abs. II HGB
    § 87c Abs. 3 HGB oder § 87c Abs. III HGB
    § 87c Abs. 4 HGB oder § 87c Abs. IV HGB
    § 87c Abs. 5 HGB oder § 87c Abs. V HGB

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