(1) In der nichtfinanziellen Erklärung im Sinne des § 289b ist das Geschäftsmodell der Kapitalgesellschaft kurz zu beschreiben.
(2) Die nichtfinanzielle Erklärung bezieht sich darüber hinaus zumindest auf folgende Aspekte:
(3) Zu den in Absatz 2 genannten Aspekten sind in der nichtfinanziellen Erklärung jeweils diejenigen Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die in Absatz 2 genannten Aspekte erforderlich sind, einschließlich
(4) Wenn die Kapitalgesellschaft in Bezug auf einen oder mehrere der in Absatz 2 genannten Aspekte kein Konzept verfolgt, hat sie dies anstelle der auf den jeweiligen Aspekt bezogenen Angaben nach Absatz 3 Nummer 1 und 2 in der nichtfinanziellen Erklärung klar und begründet zu erläutern.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-2-maerz...
09.03.2017 - Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist kurz zu beschreiben (§ 289c. Abs. 1 HGB-E). Darüber hinaus sind zumindest zu den nichtfinanziellen Aspekten Umwelt-,. Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von K
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-5-maerz...
11.03.2016 - HGB-E). c) Inhalt der Berichterstattung. Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist kurz zu beschreiben (§ 289c. Abs. 1 HGB-E). Darüber hinaus sind zumindest zu den nichtfinanziellen Aspekten Umwelt-,. Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung
https://www.cora-netz.de/cora/wp-content/uploads/2016/04/CorA_Stellungnahme-Ref...
zungsgesetz zur EU-Richtlinie 2014/95/EU Unternehmen ab 250 Beschäftigten in den Adressatenkreis aufzunehmen. Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c Absatz 3 HGB-E). Die zu berichtenden Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung sollten im Gesetzest
https://www.ebnerstolz.de/de/4/9/4/8/8/EbnerStolz_Broschuere-Neue_Berichterstat...
Der nach § 289c HGB erforderliche Mindestinhalt der nichtfinanziellen Erklärung umfasst: Nichtfinanzielle Aspekte. Umweltbelange. (z. B. Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch,. Luftverschmutzung, Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien, Sc
https://www.leipzig.ihk.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/SOP/Fachkraefte/DIHK...
04.05.2017 - Prüfungsergebnisses) des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes gelten erstmals für Jahres- und Konzernabschlüsse über Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, vgl. auch unten zur Prüfungspflicht. Was ist zu berichten? Die Mindestinhalte
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betrifft erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Bericht
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_289c/
18.07.2017 - 289c Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung [2]. (1) In der nichtfinanziellen Erklärung im Sinne des § 289b ist das Geschäftsmodell der Kapitalgesellschaft kurz zu beschreiben. (2) Die nichtfinanzielle Erklärung bezieht sich darüber hinaus z
http://jraces.com/s_289c+hgb/
(1) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den ... Aus:http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289.html. § 289c HGB Inhalt der nichtfinanziellen Erkl
https://www.nwb-experten-blog.de/wesentlichkeit-und-andere-schwer-fassbare-rech...
01.07.2017 - In der nichtfinanziellen Erklärung erfolgt insbesondere eine Berichterstattung im Hinblick auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 HGB; nac
http://www.christian-feierabend.de/blog/item/18-nichtfinanzielle-erklaerung-nic...
10.01.2018 - Nicht alle internationalen Rahmenwerke decken Angaben der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289c Abs. 2 HGB ab.