§ 289d HGB, Nutzung von Rahmenwerken
Paragraph 289d Handelsgesetzbuch

Die Kapitalgesellschaft kann für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke nutzen. In der Erklärung ist anzugeben, ob die Kapitalgesellschaft für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung ein Rahmenwerk genutzt hat und, wenn dies der Fall ist, welches Rahmenwerk genutzt wurde, sowie andernfalls, warum kein Rahmenwerk genutzt wurde.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

HGB direkt - PwC

https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-2-maerz...
09.03.2017 - warum dies nicht erfolgt ist („comply or explain“) (§ 289d HGB-E). Ein. „explain“ verlangte der Regierungsentwurf nicht. In eng begrenzten Ausnahmefällen dürfen bestimmte, für das Unternehmen erheblich nachteilige Informationen weggelassen w

Neue Berichterstattungspflichten durch das CSR ... - Ebner Stolz

https://www.ebnerstolz.de/de/4/9/4/8/8/EbnerStolz_Broschuere-Neue_Berichterstat...
erstattung (§ 289d HGB) erfolgen sollte, ist nicht vorgeschrieben, allerdings ist das verwendete. Rahmenwerk zu benennen bzw. sofern kein Rah menwerk verwendet wird, ist dies zu begründen. In der Begründung zum Referentenentwurf wird bspw. auf die Leitli

HGB direkt - PwC

https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-5-maerz...
11.03.2016 - anzugeben, welches Rahmenwerk herangezogen wurde (§ 289d HGB-E). Der gesetzlich geforderte Mindestumfang der Berichterstattung bleibt davon unberührt. In eng begrenzten Ausnahmefällen dürfen bestimmte, für das Unternehmen erheblich nachteili

Nichtfinanzielle Berichterstattung und Deutscher Nachhaltigkeitskodex

https://bankenverband.de/media/files/Orientierungshilfe_Leitfaden_komplett.pdf
10.03.2017 - einer nichtfinanziellen Erklärung nationale, europäische oder internationale Rahmen- werke nutzen können (§ 289d HGB). Auch wenn keine Rahmenwerke im Gesetz vorge- schrieben werden, so wird der DNK in der Gesetzesbegründung ausdrücklich als

Konzernorganisation und Konzernabschluss - Berliner Bilanz Forum

https://www.berlinerbilanzforum.de/app/download/7308516/BBF_9+Kaj%C3%BCter.pdf
06.12.2016 - Nichtfinanzielle Erklärung. Mindestinhalte (§ 289c HGB-E), Rahmenwerke (§ 289d HGB-E) und Schutzklausel (§ 289e HGB-E). ▫ Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells. ▫ verfolgte Konzepte. ▫ angewandte Due-Diligence-Prozesse. ▫ Ergebnisse der Ko


Webseiten zum Paragraphen

§ 289d HGB Nutzung von Rahmenwerken Handelsgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a204746.htm
Die Kapitalgesellschaft kann für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke nutzen. In der Erklärung ist anzugeben, ob die Kapitalgesellschaft für die Erstellung der.

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar ...

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Grundsatz Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betrifft erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleic

HGB § 289d Nutzung von Rahmenwerken - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_289d/
289d Nutzung von Rahmenwerken [2]. 1Die Kapitalgesellschaft kann für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke nutzen. 2In der Erklärung ist anzugeben, ob die Kapitalgesellschaft für die Erstell

BMJV: Referentenentwurf CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

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15.03.2016 - Darüber hinaus lässt der Referentenentwurf die Verwendung von Rahmenwerken für die Berichterstattung ausdrücklich zu (§ 289d HGB‑E). Die Vorschriften zur „Erklärung zur Unternehmensführung“ (§ 289a HGB) wird verschoben in § 289f HGB‑E. Analo

Tue Gutes und berichte darüber | Deutscher AnwaltSpiegel

http://www.deutscheranwaltspiegel.de/tue-gutes-und-berichte-darueber/
Das Unternehmen kann seine nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289d HGB an nationalen (etwa Deutscher Nachhaltigkeitskodex) oder internationalen Rahmenwerken (etwa Global Reporting Initiative, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) orientier


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften › Erster Unterabschnitt: Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht › Sechster Titel: Lagebericht › § 289d

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 289d HGB
    § 289d Abs. 1 HGB oder § 289d Abs. I HGB

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