(1) Über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes kann von dem Lagerhalter, nachdem er das Gut erhalten hat, ein Lagerschein ausgestellt werden, der die folgenden Angaben enthalten soll:
(2) In den Lagerschein können weiter Angaben eingetragen werden, die der Lagerhalter für zweckmäßig hält.
(3) Der Lagerschein ist vom Lagerhalter zu unterzeichnen. Eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift durch Druck oder Stempel genügt.
(4) Dem Lagerschein gleichgestellt ist eine elektronische Aufzeichnung, die dieselben Funktionen erfüllt wie der Lagerschein, sofern sichergestellt ist, dass die Authentizität und die Integrität der Aufzeichnung gewahrt bleiben (elektronischer Lagerschein). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der Ausstellung, Vorlage, Rückgabe und Übertragung eines elektronischen Lagerscheins sowie die Einzelheiten des Verfahrens über nachträgliche Eintragungen in einen elektronischen Lagerschein zu regeln.
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http://www.spedilehrer.de/images/Texte/Schwerin_2017/WIESKE/Elektr.%20Frachtdok...
4. Rechtliche Bedingungen. ERA 600 (2007): Art. 3 S.3: „Dokument kann durch…elektr. Authentisierungsmethode unterzeichnet sein.“ HGB: Elektronischer FB: §§ 408, 3 (FB);. 443, 3( LS); 475c, 4 (LagS); 516, 3 (BL); 526, 4(SeeFB) Voraussetzung: Authentizität
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Traditionspapiere, zB Konossement (§§ 642 ff HGB), Ladeschein (bill of lading) (§§ 444, 448 HGB), Lagerschein (§ 475c/d/g HGB); zum dtsch R vgl. Karsten Schmidt, HandelsR § 24 III. Einzelheiten in Art. 34; Qualitätszertifikate, Zollbescheinigungen, Trans
http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_6_Lage...
HGB. 450. Sechster Abschnitt Lagergeschäft. § 467 Lagergeschäft. (1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. .... 475c Lagerschein. (1) Über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes kann von dem
https://tu-dresden.de/gsw/jura/ressourcen/dateien/jfoeffl1/Dateien/HR_Folie-10_...
Vorbem.: Das Transportrecht ist eine Spezialmaterie, für das es je nach Art des Beförderungsgutes (Personen,. Ware) und des Beförderungsmittels (Fahrzeug, Bahn, Schiff, Flugzeug) Spezialregelungen auf nationaler und internationaler Ebene gelten. Vereinhe
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Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann. § 475c Lagerschein . Verordnungsermächtigung. (1) Über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes kann von dem Lagerhalter, nachdem er das Gut erhalten hat, ein Lagerschein ausgestellt
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
474 Aufwendungsersatz. § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung. § 475a Verjährung. § 475b Pfandrecht. § 475c Lagerschein. § 475d Wirkung des Lagerscheins. § 475e Auslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins. § 475f Legitimation durch Lagerschein. § 4
http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/DVIS-Workshop-04-2016-Konnossement.pdf
HGB): kaufmännische Anweisung, Ladeschein (§§ 444 ff. HGB), Lagerschein. (§§ 475c ff. HGB), Versicherungspolice sowie Wechsel (Wechselgesetz) und Scheck. (Scheckgesetz). 8. Die Voraussetzungen eines Konnossements. • aus dem Papier muss sich ergeben, dass
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48974.htm
(1) Über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes kann von dem Lagerhalter, nachdem er das Gut erhalten hat, ein Lagerschein ausgestellt werden, der die folgenden Angaben enthalten soll 1. Ort und Tag der Ausstellung des Lagerscheins; 2. Name.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/475c
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_475c/
Viertes Buch: Handelsgeschäfte [1]. Sechster Abschnitt: Lagergeschäft. § 475c Lagerschein. Verordnungsermächtigung [2]. (1) Über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes kann von dem Lagerhalter, nachdem er das Gut erhalten hat, ein Lagerschein ausge
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=Lagergesch%E4ft__Lagersch...
Lagerschein. Nach dem Erhalt des Gutes kann der Lagerhalter über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes einen Lagerschein ausstellen § 475c Abs. 1 HGB). Der Lagerschein ist vom Lagerhalter eigenhändig zu unterzeichnen. Zulässig ist auch die Nachbil
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/6616/traditionspapiere.html
Traditionspapiere: Warenwertpapiere, die einen Herausgabeanspruch auf eine Sache verbriefen und bei denen die Übergabe des indossierten Papiers zugleich die Übergabe der Ware ersetzt. Arten: (1) Konnossement (§ 650 HGB), (2) Ladeschein (§ 444 HGB) und (3