§ 340h HGB, Währungsumrechnung
Paragraph 340h Handelsgesetzbuch

§ 256a gilt mit der Maßgabe, dass Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen sind, soweit die Vermögensgegenstände, Schulden oder Termingeschäfte durch Vermögensgegenstände, Schulden oder andere Termingeschäfte in derselben Währung besonders gedeckt sind.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Stellungnahme - Bundesverband deutscher Banken

https://bankenverband.de/media/files/ZKA-StN_20062011-dt.pdf
20.06.2011 - „besonderen Deckung“ wird dabei inhaltsgleich wie unter Geltung des § 340h HGB a.F. verwandt. Danach liegt – wie in Tz. 9 beschrieben – eine besondere Deckung beispiels- weise dann vor, wenn das Währungsrisiko über eine Währungsposition gest

HGB-FA - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee eV

https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/02_10_HGB-FA_FX_KA.pdf
308a HGB erstmals für alle Kaufleute geltende Regelungen zur Währungsumrechnung im Jahres- bzw. Konzernabschluss (im Folgenden „KA“) kodifiziert. Außerdem wurde die bereits bestehende Vorschrift in § 340h HGB geändert. 5 § 256a HGB regelt die Umrechnung

Rechnungslegung nach HGB Fremdwährungsumrechnung ... - ifb group

http://legacy.ifb-group.com/fileadmin/user_uploads/08_OnePager_DE/ifbde_217_Rec...
08.08.2014 - 340h HGB regelt die Fremdwährungsumrechnung für Kreditinstitute im Rahmen der besonderen Deckung. ▫ IDW RS BFA 4 konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen. ▫ Trennungspflicht von Handelsbestand und Anlagebuch im Rahmen der. Fremdwährungsu

Bankbilanz nach HGB - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-7910-3338-9_L.pdf
nach § 340e Abs. 3 HGB, die damit im Zusammenhang stehende Zuführung zum Sonder- posten für allgemeine Bankrisiken sowie die Währungsumrechnung nach § 340h HGB. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute haben die folgenden Rechnungslegungsvor- schriften

JAHRESABSCHLUSS (HGB) DER VOLKSWAGEN BANK GMBH

https://www.vwfsag.de/de/home/investor_relations/Volkswagen_Bank_GmbH/geschaeft...
31.12.2016 - Die Bewertung von Fremdwährungsgeschäften des Nichthandelsbestands erfolgt nach § 340h i. V. m. § 256a HGB. Der nach § 340h HGB besonders gedeckte Bestand an Vermögenswerten, Schulden oder Termin- geschäften umfasst entsprechend der Risikost


Webseiten zum Paragraphen

§ 340h HGB Währungsumrechnung Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48795.htm
256a gilt mit der Maßgabe, dass Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen sind, soweit die Vermögensgegenstände, Schulden oder Termingeschäfte.

HGB § 340h Währungsumrechnung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_340h/
1. 1. 1986. 2Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 24.6.1994 (BGBl I S. 1377) mit Wirkung v. 1. 7. 1994. 3Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 22.10.1997 (BGBl I S. 2567) mit Wirkung v. 1. 1. 1998. 4Anm. d. Red.: § 340h i. d. F

.§ 340h HGB Währungsumrechnung

https://www.brennecke-partner.de/340h-HGB_108213
340h HGB Währungsumrechnung. § 256a gilt mit der Maßgabe, dass Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen sind, soweit die Vermögensgegenstände, Schulden oder Termingeschäfte durch Vermögen

Währungsumrechnung nach HGB, EStG und IFRS / 2.1.1 HGB - Haufe

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/waehrungsumrechnung-na...
Wie die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften vorzunehmen ist, war bisher, abgesehen von den speziellen Vorschriften für Kreditinstitute in § 340h HGB, im HGB nicht geregelt. Daher haben sich in der Praxis eine ganze Reihe unterschiedlicher Methoden der

§ 340 h Währungsumrechnung - DER BETRIEB - Wirtschaftsprüfer ...

https://der-betrieb-wirtschaftspruefer.owlit.de/document.aspx?query=GENERALSEAR...
29.05.2009 - Gesetze > Handelsgesetzbuch (HGB). HGB : § 340 h Währungsumrechnung ... 340 h. In Kraft bis 28.05.2009. (1) Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände, die wie Anlagevermögen behandelt werden, sind, soweit sie weder durch Verbind


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige › Erster Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute › Vierter Titel: Währungsumrechnung › § 340h

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 340h HGB
    § 340h Abs. 1 HGB oder § 340h Abs. I HGB

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