Im Sinne dieses Unterabschnitts sind
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http://www.svbm.org.uk/archive/photographs.details.1.doc
141 – NSP 341R, 107 – LES 44P, 135 – NSP 335F. 4a. 141 – NSP 341R x2. 5. -. 5a. 126 – NSP 326R x3. 6. 127 – NSP 327R, 113 – NSP 313R x2. 7. ...... RN 7961, 581 DGD, KWB 82, 670 FUS, 641 HGA, 920 HGB. McGill. 3. OHS 979 x2, OHS 980, VKV 99, VHS 979. 4. CH
https://www.wacker.com/cms/media/documents/wacker_group/zahlungsbericht_2016.pdf
Anwendungsbereich des §341r Nr. 1 HGB führt unabhängig von ihrem Umfang oder ihrer. Bedeutung zur Verpflichtung, einen Zahlungsbericht nach § 341s HGB zu erstellen und nach. § 341w Abs. 1 HGB offenzulegen. Infolge dessen ist die Wacker Chemie AG zudem al
http://www.rwe.com/rwe-zahlungsbericht-2016.pdf
keine Konzerngesellschaft Holzeinschlag in Primärwäldern. Sollten Konzerngesellschaften zukünftig. Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, wären Kriterien für ihre Berichtspflicht zu definieren. Tätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden Industrie n
https://www.salzwerke.de/fileadmin/user_upload/salzwerke/dokumente/downloads/In...
Im Konzernzahlungsbericht der Südwestdeutsche Salzwerke AG werden unmittelbare Zahlungen an staatliche Stellen gem. der Definiti- on des § 341r Nr. 4 HGB aufgeführt, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie stehen und u
https://www.heidelbergcement.com/de/system/files_force/assets/document/71/bf/he...
Tätigkeiten. § 341r HGB definiert den Begriff „Tätigkeiten“ nicht, sondern verweist auf die NACE-Systematik, die die. Identifikation einer Tätigkeit vorsieht. Folgende genannte Tätigkeiten fallen nach §§ 341q ff. HGB im. Einzelnen unter die für die Beric
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rede_Vortrag/dl_160309_transparenz...
09.03.2016 - (Konzern-) Zahlungsberichte. Berichterstattung über Zahlungen der mineralgewinnenden. Industrie/Primärforstwirtschaft an staatlichen Stellen. § 37x WpHG → §§ 341r bis 341w HGB. ▫ Sanktionen. §§ 39ff. WpHG (+ § 335 Abs. 1a bis 1d HGB). Aktuel
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_341r/
Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige [2]. Dritter Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors [3]. Erster Titel: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen. § 341r Be
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/zahlungsbericht-laende...
Unter einem Projekt ist gemäß § 341r Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 HGB – unter Beachtung der Voraussetzungen des § 341r Nr. 5a-b HGB – die Zusammenfassung operativer Tätigkeiten zu verstehen, die die Grundlage für Zahlungsverpflichtungen gegenüber einer staatlic
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in
http://www.aok-business.de/nc/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anz...
... Vierter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > §§ 341q - 341y, Dritter Unterabschnitt - Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors > §§ 341q - 341r, Erster Titel - Anwendungsbereich
https://www.dashoefer.de/dasfibuwissen/zahlungsbericht.html
01.08.2017 - die Gesamtbeträge getrennt nach den in § 341r Nr. 3 Buchstabe a bis g HGB benannten Zahlungsgründen, die an diese staatliche Stelle in Bezug auf das Projekt geleistet wurden; zur Bezeichnung der Zahlungsgründe genügt die Angabe des nach § 34