§ 341r HGB, Begriffsbestimmungen
Paragraph 341r Handelsgesetzbuch

Im Sinne dieses Unterabschnitts sind

1.
Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie: Tätigkeiten auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen, die in Anhang I Abschnitt B Abteilung 05 bis 08 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1) aufgeführt sind;
2.
Kapitalgesellschaften, die Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben: Kapitalgesellschaften, die auf den in Anhang I Abschnitt A Abteilung 02 Gruppe 02.2 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 aufgeführten Gebieten in natürlich regenerierten Wäldern mit einheimischen Arten, in denen es keine deutlich sichtbaren Anzeichen für menschliche Eingriffe gibt und die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind, tätig sind;
3.
Zahlungen: als Geldleistung oder Sachleistung entrichtete Beträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie oder dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern, wenn sie auf einem der nachfolgend bezeichneten Gründe beruhen:
a)
Produktionszahlungsansprüche,
b)
Steuern, die auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften erhoben werden; ausgenommen sind Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern sowie Lohnsteuern der in Kapitalgesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer und vergleichbare Steuern,
c)
Nutzungsentgelte,
d)
Dividenden und andere Gewinnausschüttungen aus Gesellschaftsanteilen,
e)
Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni,
f)
Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren sowie sonstige Gegenleistungen für Lizenzen oder Konzessionen sowie
g)
Zahlungen für die Verbesserung der Infrastruktur;
4.
staatliche Stellen: nationale, regionale oder lokale Behörden eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaats einschließlich der von einer Behörde kontrollierten Abteilungen oder Agenturen sowie Unternehmen, auf die eine dieser Behörden im Sinne von § 290 beherrschenden Einfluss ausüben kann;
5.
Projekte: die Zusammenfassung operativer Tätigkeiten, die die Grundlage für Zahlungsverpflichtungen gegenüber einer staatlichen Stelle bilden und sich richten nach
a)
einem Vertrag, einer Lizenz, einem Mietvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung oder
b)
einer Gesamtheit von operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Mietverträgen oder Konzessionen oder damit verbundenen Vereinbarungen mit einer staatlichen Stelle, die im Wesentlichen ähnliche Bedingungen vorsehen;
6.
Zahlungsberichte: Berichte über Zahlungen von Kapitalgesellschaften an staatliche Stellen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern;
7.
Konzernzahlungsberichte: Zahlungsberichte von Mutterunternehmen über Zahlungen aller einbezogenen Unternehmen an staatliche Stellen auf konsolidierter Ebene, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern stehen;
8.
Berichtszeitraum: das Geschäftsjahr der Kapitalgesellschaft oder des Mutterunternehmens, das den Zahlungsbericht oder Konzernzahlungsbericht zu erstellen hat.


Benachbarte Paragraphen


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scottish vintage bus museum - archives - The Scottish Vintage Bus ...

http://www.svbm.org.uk/archive/photographs.details.1.doc
141 – NSP 341R, 107 – LES 44P, 135 – NSP 335F. 4a. 141 – NSP 341R x2. 5. -. 5a. 126 – NSP 326R x3. 6. 127 – NSP 327R, 113 – NSP 313R x2. 7. ...... RN 7961, 581 DGD, KWB 82, 670 FUS, 641 HGA, 920 HGB. McGill. 3. OHS 979 x2, OHS 980, VKV 99, VHS 979. 4. CH


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Zahlungsbericht Wacker Chemie AG 2016

https://www.wacker.com/cms/media/documents/wacker_group/zahlungsbericht_2016.pdf
Anwendungsbereich des §341r Nr. 1 HGB führt unabhängig von ihrem Umfang oder ihrer. Bedeutung zur Verpflichtung, einen Zahlungsbericht nach § 341s HGB zu erstellen und nach. § 341w Abs. 1 HGB offenzulegen. Infolge dessen ist die Wacker Chemie AG zudem al

Zahlungsbericht 2016 - RWE

http://www.rwe.com/rwe-zahlungsbericht-2016.pdf
keine Konzerngesellschaft Holzeinschlag in Primärwäldern. Sollten Konzerngesellschaften zukünftig. Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, wären Kriterien für ihre Berichtspflicht zu definieren. Tätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden Industrie n

Konzernzahlungsbericht der Südwestdeutsche Salzwerke AG für das ...

https://www.salzwerke.de/fileadmin/user_upload/salzwerke/dokumente/downloads/In...
Im Konzernzahlungsbericht der Südwestdeutsche Salzwerke AG werden unmittelbare Zahlungen an staatliche Stellen gem. der Definiti- on des § 341r Nr. 4 HGB aufgeführt, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie stehen und u

Konzernzahlungsbericht für das Geschäftsjahr 2016 ...

https://www.heidelbergcement.com/de/system/files_force/assets/document/71/bf/he...
Tätigkeiten. § 341r HGB definiert den Begriff „Tätigkeiten“ nicht, sondern verweist auf die NACE-Systematik, die die. Identifikation einer Tätigkeit vorsieht. Folgende genannte Tätigkeiten fallen nach §§ 341q ff. HGB im. Einzelnen unter die für die Beric

Musterpräsentation (Titel kann auch zweispaltig sein) - BaFin

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rede_Vortrag/dl_160309_transparenz...
09.03.2016 - (Konzern-) Zahlungsberichte. Berichterstattung über Zahlungen der mineralgewinnenden. Industrie/Primärforstwirtschaft an staatlichen Stellen. § 37x WpHG → §§ 341r bis 341w HGB. ▫ Sanktionen. §§ 39ff. WpHG (+ § 335 Abs. 1a bis 1d HGB). Aktuel


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 341r Begriffsbestimmungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_341r/
Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige [2]. Dritter Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors [3]. Erster Titel: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen. § 341r Be

Zahlungsbericht: länderbezogene Berichterstattung / 2.4 ... - Haufe

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/zahlungsbericht-laende...
Unter einem Projekt ist gemäß § 341r Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 HGB – unter Beachtung der Voraussetzungen des § 341r Nr. 5a-b HGB – die Zusammenfassung operativer Tätigkeiten zu verstehen, die die Grundlage für Zahlungsverpflichtungen gegenüber einer staatlic

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Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in

341q HGB - AOK - Service für Unternehmen: PRO Personalrecht online

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01.08.2017 - die Gesamtbeträge getrennt nach den in § 341r Nr. 3 Buchstabe a bis g HGB benannten Zahlungsgründen, die an diese staatliche Stelle in Bezug auf das Projekt geleistet wurden; zur Bezeichnung der Zahlungsgründe genügt die Angabe des nach § 34


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige › Dritter Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors › Erster Titel: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen › § 341r

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 341r HGB
    § 341r Abs. 1 HGB oder § 341r Abs. I HGB

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